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entdeckte, wird noch nach feinem Namen genannt. Im J. 1794 ward er zu Leipzig als Profector beym anatomilchen Theater angeftellt, habilitirte fich dafelbft, und erlangte im J. 1797 nach Vertheidigung feiner Difputation: Organorum lacrymalium partiumque externarum oculi humani defcriptio anat. die med. Doctor würde. 1799 ward ihm von dem Leipziger Stadtrathe die Stelle eines Garnisonarztes übertragen, die er aber vielfältiger Geschäfte wegen, 1802 wieder abgab. In demfelben Jahre ward er zum aufserordentlichen Pro feffor der Anatomie und Chirurgie und, nach HebenStreits Ableben, (1804) ordentl. Prof. diefer bei. den Wissenschaften, und Beyfitzer der medicinifchen Facultät; 1806 ward er Phylicus bey der Universität, legte aber nach 3 Jahren diefe Stelle nieder, weil man Befchwerden gegen ihn zu haben glaubte, und übernahm dagegen das Phyficat bey der Juriftenfakultät.

Im J. 1811 ward ihm der Charakter als Königl. Sächs. Hofrath in der 4. Klaffe der Hofordnung ertheilt; und das folgende Jahr erwählten ihn die Mitglieder des kleinen Fürstencollegii zum Collegiaten. Im J. 1814 ward er mit dem Ritterkreuz des Ruffifchen WladimirOrdens 4. Klaffe, 1819 mit dem Ritterkreuz des Königl. Sächf. Civilverdienftordens beehrt, nachdem er eini

ge Monate zuvor, in die dritte ordentliche Lehrftelle der Medicin (die durch Hn. Hofr, Dr. Platner erledigt wurde,) aufgerückt war. Seine Verdienste bestan den nicht allein in feiner bewunderns würdigen Tha. tigkeit als akademifcher Lehrer; fondern auch als praktischer Arzt hat er fich grofsen Ruf erworben, Ueberdiefs war er Mitglied mehrerer gelehrten Gefellfchaften namentlich der mineralogischen Gesellschaft

zu Jena, der Gesellschaft der Naturfreunde zu Moskau der phyfifch medicinifchen Societät zu Erlangen und der naturforschenden Gesellschaft zu Brockbaufen, Ein Verzeichniss feiner zahlreichen Schriften, gröfstentheils anatomifchen und naturhistorischen Inhalts, ftehet in Meufels gel. Deutfchland wobey jedoch noch zu erinnern, dafs die dort aufgeführte Schrift: die Kinderstube, nicht von ihm, fondern von einem Une genannten herrührt, und dafs der Verftorbene blos die Vorrede dazu geschrieben hat. Seine neueften Schriften find folgende Programmen: Nervi obturatorii mong graphia, 1814. De viris quibusdam, qui in Academia Lipfienfi Anatomes peritia inclaruerunt, I-VIII 1815 bis 1819. De nervorum olfactoriorum defectu, 1816, Prodromus Anatomiae artificialis infervientis, 1819 und Com pendium anatomiae in ufum lectionum, Lipf. 1816. In den letztern Jahren war er auch Mitredacteur der Leipziger Literatur Zeitung im medicinifchen Fache. Noch verdient bemerkt zu werden, dass von leinen chirurgifch-anatomifchen Abbildungen, der 3te Theil, (Leipz. 1812) mit der 4. Lieferung gefchloffen ward, und von feinem Handbuche der Anatomie in den J. 1815 und 1819 zwey neue verbefferte Auflagen, (die letzte mit feinem Portrait geziert) erschienen find. In den neuesten Zeiten war er thätiger Mitarbeiter an

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Pievers medicinifchem Realwörterbuche and mehrern Literaturzeitungen; auch befindet fich eine Abhand lung: Analogie der mannlichen und weiblichen Ge fchlechtstheile im 1. Bande der Abhandlungen der phyficalisch medicinifchen Societät zu Erlangen (Frinkf. a. M. 1810). Endlich hat es auch: zu des anatomischen Zeichners Joh. Friedr. Schröters vergrösser. ten Darftellung des menfchlichen Auges, nach der Darftellung des Hn. Geh Rath Sommerring. (Weimar, 1811. Fol.) einen Vorbericht, fo wie eine Vorrede zu L. W. G. Benedicts Ideen zu Begründung einer ra tionellen Heilmethode der Hundewuth (1808) und Heinrich Robbe Darstellung der Lehre von den Arterien, nach Bell, (Leipz. 1819) gefchrieben.

II. Beförderungen u. Ehrenbezeigungen.

Der geschmackvolle Uebersetzer des Properz, Hr. Major v. Knebel zu Jena, hat das Ritterkreuz des Grols herzogl. Sachfen-Weimarifchen Falkenordens erhal Derfelbe vielfeitige Gelehrte, welcher uns nachftens mit einer neuen Ueberfetzung des Lucrez beschenken wird, ift vor Kurzem von der naturfor

ten.

fchenden Gesellschaft zu Gröningen und von der neugeftifteten pharmaceutischen Societät zu St. Petersburg zum Ehrenmitglied aufgenommen worden. Se. Königl. Hoheit der Grossherzog von Sachsen. Weimar hat dem ordentlichen Profeffor der Philofophie and Universitäts-Bibliothekar, Hn. Dr. Georg Gottlieb Güldenapfel zu Jena, welcher fo eben un ter der unmittelbaren Leitung des Hn. Geheimen fchen Aufftellung der nunmehr vereinigten Univerfi Raths und Staatsminifters v. Göshe mit der fyftemati

Anfertigung neuer Katalogen befchäftiget ift, eine jähr liche Gehaltszulage von 150 Thalern, und zwar in Anerkennung feiner bisherigen Thätigkeit von Oftern

v. J. an, verliehen.

ayy
Hr. Dr. Phil. Eraft Weller zu Jena ift bey der
Univerfitäts- Bibliothek als Gehülfe angestellt worden,
und hat von den Durchlauchtigsten Erhaltern der Uni-
versität für seine Bemühungen in den Jahren 1818 und
1819 eine jährliche Entfchädigung von 150 Thalern,
von Ostern d. J. an aber einen fixen Jahrgehalt von
200 Thalern erhalten.

Der vormalige Cantor an der Dresdner Feltungsbaukirche, Joh. Gottlieb Steglich, ift im Januar 1810 zum Vicehofcantor bey der evangel. Hofkirche ernannt worden. Er hat im pädagogischen Fache verschiedens Auffätze geliefert, welche in Hegmanns Nachrichten von Dresdner Schriftftellern S. 60 verzeichnet find.

Der bisherige Conrector des Gymnasiums zu Frey. berg, M. Karl Aug. Rüdiger, als Philolog durch die Herausgabe einiger Reden des Demosthenes rühmlich bekannt, ift im Januar 1820 zum Rector des Gymnali

erwählt worden.

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Buchhändlers C. A. Kümmel in Halle.

Leipziger Oftermesse 1820.

8 maj. Druckpap. 2 Rthlr. 12 gr. Schreibp. 3 Rthlr. 8 gr. Velinp. 4 Rthlr. 12 gr.

Die Preife und Neben-Titel der vorhergehenden fünf Bände diefer Werke find:

.

Bd. 1. de Finibus, Druckpap. 1 Rthlr. 18 gr. Schreibpap. a Rthlr. 8 gr. Velinpap. 3 Rthlr.

2. Tufculanae Difput., Druckpap. 2 Rthlr. 4 gr. Schreibp. 2 Rthlr. 20 gr. Velinp. 4 Rthlr. 3. Academica, Druckpap. 1 Rthlr. 10 gr. Schreibpap. 1 Rthlr. 20 gr. Velinpap. 3 Rthlr. -4. de Divinatione et de Fato, Druckpap. 1 Rthlr. 12 gr. Schreibpap. 1 Rthlr. 22 gr. pap. 3 Rthlr. 20 gr.

Velin

5. de Legibus, Druckpap. Rthlr. 8 gr. Schreibpap. 3 Rthlr. Velinpap. 4 Rthlr. -6. de natura Deorum, Druckpap.2 Rthlr. 12 gr. Schreibpap. 3 Rthlr. 8 gr. Vel Velinp. 4 Rthlr.

12 gr.

Neue Generalkarte des Preuß. Staats in feiner jetzigen Begrenzung und Abtheilung nach den von dem ftatistischen Bureau in Berlin mitgetheilten Nachrichten in 24 Sectionen. 2te Lieferung von 4 Blättern. Sect. 4, 6, 11 und 16. Pränunierationspreis ord. Pap, 2 Rthlr. 8 gr, Itark Velin 3 Rthlr. 8 gr. Zerrenner, neper deutfcher Kinderfreund. Vierte Auflage. 8. 6 gr..

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Zu diefem Schulbuche gehören zwey Hefte Kupfer in Folio, wovon das zweyte bestimmt diefen Sommer erfcheint. Auf Beftellung beym Verleger erhalten Schulen zur Erleichterung der Anfchaffung 16 Procent, und zu so Exempl. des Kinderfreunds ein Exempl. der Kupfer frey.

Journal für Prediger, 61ften Bandes 3tes u. 4tes Stück, oder neues Journal 41ften Bdes 3tes u. 4tes Stück, jedes Stück 8 gr.

Diels Journal wird ununterbrochen fortgesetzt, der Aufenthalt findet nicht mehr Statt, und der 62fte Band erfcheint im Laufe diefes Jahres.

M. T. Ciceronis Opera philof. e rec. Davifii. Tom. VI. Kunze, über die nothwendige und befte Aufbewah

Etiam fub Titulo:

M. T. Ciceronis de natura Deorum Libri tres, cum no. tres, cum no. tis integris Paulli Manutii, Petri Victorii, Joachimi Camerarii, Dionyfii Lambini, Fulvii Urfini et Joannis Walkerii. Recenfuit fuisque Animadverfionibus ilJuftravit et emaculavit Joannes Davifius, Coll. Regin. Cantab. Praefes, Editio nova, curavit, et recentio ruin editorum obfervationibus auxit C. G. Schütz.

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rung der Pfarrschriften. 8 Vermehrter und "verbefferter Abdruck.

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Sönderop, Fr., Seneca's Tod, ein Trauerfpiel, in vier Aufzügen.. Commiffion. 8. Brofchirt 14 gr Voigtel, T. G., Verfuch einer Statiftik, des preufs. Staates, für Freunde der Wiffenfchaft, Gefchäftsmanner und höhere Unterrichts- Anstalten. 8. 1 Rthlr. Zu diefem Werke werden die vorfallenden Veränderungen bis zu einer jedesmaligen neuen Auf

lage befonders gedruckt und den Besitzern frey nachgeliefert.

Porträt des Herrn Dr. Knapp. 16 gr. Netto 12 gr.

Diels Porträt ist auf den Wunsch der Zuhörer des würdigen Herrn Dr. Knapp gezeichnet, und da diese Zeichnung Beyfall erhielt, von Fleischmann in Nüṛnberg treu und fchön geftochen.

Im Laufe dieses Jahres erscheinen: 'Ahrens fauna Infectorum Europae. Fafciculus IV. Arndt, Lehren des Chriftenthums u. f. w. Ciceronis Opera philofophica, Tom. VII. Libri de Officiis. E recenfione et cum notis Pearcii et Chapmanni curavit C. G. Schütz.

Journal für Prediger, 62fter Band.

Karte des preufs. Staats, 3te bis 6te Lieferung. Naumann und Buhle, die Eyer der Vögel Deutschlands.

2tes Heft.

Pölitz, Umrifs der Gefchichte des preufs. Staates. Wörterbuch des preufs. Staates, von Krug und Mützell. ifter Band.

Zerrenner, Kupfer zu deffen Kinderfreund. 2tes Heft.

In der Baumgärtner'fchen Buchhandlung in Leipzig ift fo eben erfchienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Die Schwächen des Alters,

nebft den Mitteln, folche möglichst zu mildern und das Leben zu verlängern. Aus dem Englischen des Anton Carlisle, Leibwundarztes Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Regenten. Von Dr. G. W. Becker. kl. 8. 12 gr.

Wer wünschte nicht gern alt zu werden, aber auch im Alter gefund und heiter zu feyn? An einer Anleitung, diefen Zweck zu erreichen, fehlte es noch, und darum wird das Schriftchen um fo willkommener feyn, da der Ueberfetzer alles dazu beytrug, fie für jeden fafslich und zu einer angenehmen und vorzüglich nützlichen Lectüre zu machen."

Leben und Weben in Indien, dargestellt in Abbildungen nach Balthafar Solvyns und verfehen mit Erläuterungen. 4tes Heft. gr. 8. Brofch. 12 gr.

Dieses Werk wird mit jedem neuen Heft interef Lanter, und macht den Lefer mit diefem entfernten Land ganz vertraut.

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wir nichts hinzuzufügen, als dass der Verfasser diese drey Erzählungen con amore niedergeschrieben hat, und befondern Vorzug verdienen.

Das allerneueste Frankfurter Taschen - Kochbuch, oder nützliche, aus eigner Erfahrung erprobte Re cepte, zur Verfertigung gewöhnlicher und köftli cher Speifen, von einem Frauenzimmer. Erfter Theil. Zweyte viel vermehrte Ausgabe. kl. 8. Brosch. 12 gr.

Die Frankfurter Küche ift die allgemein aner. kannte befte von Deutschland. Da nun die Verfalle. rin die Tochter eines Arztes ift, und fie es ihrem Vater zur Durchficht gab, fo enthält es auch keine zusam mengesetzte Speifen, die der Gesundheit nachtheilig feyn könnten.

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Karl Tauchnitz.

Für Philologen.

Rinck, W. Fr., Verfuch einer kritifchen Prüfung, um dem Aemilius Probus das allgemein für ein Werk des Cornelius Nepos gehaltene Buch; de vita excellentium imperatorum, wieder zuzuftellen. Aus dem Ital. überf. von Hermann. 8. Leipzig 1819. Hartmann. 8 gr.

In allen Buchhandlungen zu haben.

In demfelben Verlage ift fo eben erschienen: Des Cajus Crifpus Salluftius Werke, enthal tend den Ingurtha et Catilina, wie auch die zwey Epifteln von Caefar. Nebft einem Anhang der vier katilinarischen Reden von Cicero., Aus den Ur. fchriften neu verdeutfcht von L. Neuffer. gr. 8. 1819 Schreibpap. 1 Rthlr. 12 gr. Druckpap. 1 Rthlr. 4 gr.

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theilen darüber nähere Nachricht, bey welchen auch der dazu gehörige beschreibende Catalogus zur Ein. ficht zu bekommen ist.

III. Vermifchte Anzeigen.

Unbefugter Abdruck einer Handschrift.

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Dem Unterzeichneten war die Leitung der Provinzialfynode aufgetragen, welche von den Herren Superintendenten des Merfeburger Regierungsbezirks im Jahr 1818 vom 18 bis 21. November zu Wittenberg gehalten wurde. Er fieht fich daher in die unangenehme Nothwendigkeit verletzt, den unlängst zu Leipzig bey Karl Heinrich Reclam auf 101 Seiten in 8. erschienenen Abdruck von dem Protocolle diefer Synode für unrechtmässig zu erklären und im Namen feiner Herren Synodalen, mit Beyfügung einiger Erläuterungen, öffentlich darüber Befchwerden zu führen. Nicht als wenn das Protocoll hier abfichtlich verfälscht und verunstaltet wäre. Einige zwar willkürliche, an fich aber unbedeutende, Weglaffungen abgerechnet, nebft mehreren finnverstellenden Druck oder Abschreibefehlern, die zum Theil unten bemerkt werden follen, giebt diefer Abdruck das Niedergeschriebene treulich wie der; auch find die der Geiftlichkeit zur Berathung mitgetheilten Anlaffe und Entwiirfe, auf deren S. und Numern fich alles Einzelne bezieht, Seite 1 bis 39. vorgedruckt, fo dafs der Lefer durch jedesmalige Vergleichung der Aufgabe mit dem Protocolle leicht finden kann, wofür die Mehrzahl der Synodalen geftimmt habe. Allein die Synode, welche allein befugt feyn konnte, ihr Protocoli, oder einen fchicklichen, zur öffentlichen Mittheilung eingerichteten, Auszug deffelben unter gehôriger Aufficht und mit Unterzeichnung des Moderamen abdrucken zu laffen, trug Bedenken, auch nur den Abdruck einer bestimmten Anzahl von Exemplaren, die ftatt der Abfchriften vertheilt werden könnten, zu bewilligen. Sie wollte allen Schein von Anmassungen verhüten, und nicht daran fchuld feyn, wenn manche freymüthige Aeufserung, die einer Synode wohl erlaubt seyn muss, vor der Zeit zur öffentlichen Kenntnifs gelangte; daher denn mit bedeutenden Koften Abfchriften des Protocolls für alle 35 Ephorie en des Regierungsbezirks beforgt, verglichen und verfendet werden mussten. Referent hat diefs auch in der Vorerinnerung zu seiner, allen Geiftlichen des genannten Bezirks zugekomme. nen, Synodal predigt (über die Freyheit der evangelifchen Kirche; Wittenberg 1818, bey Zimmermann) ausdrücklich bemerkt. Es konnte alfo dem ungenannten Herausgeber (dem Vorberichte und allen Umständen nach, einem Prediger diefes Rezirks) gar nicht unbekannt feyn; und dafs er es wohl wusste, beftätigt fich auch S. 45. durch die fonft unnöthige Weglaffung der wenigen Worte des Protocolls, in welchen jener Predigt und des Wunfches der Synode, dafs fie gedruckt und vertheilt werden möge, Erwähnung gefchieht. Die Beförderung des Abdrucks und öffentlichen Verkaufs war alfo pflichtwidrig und anmafsend, ein thätiger Beweis der Abneigung gegen Subordination, die fich im

Vorberichte nicht undeutlich ausspricht, auch die vornehmfte Triebfeder gewefen feyn mag.

Zwar kann die öffentliche Mittheilung, die fich nun nicht mehr mit Erfolg hindern läfst, von einigem Nutzen feyn, da die Synode fich ihres Protocolls nicht zu schämen hat. Manche Aeufserungen, die fich hier finden, dürften einer allgemeineren Prüfung nicht unwerth feyn; z. B. was S. 57–60. über die noch nicht genug bestimmte Einrichtung der Orts-Presbyterien, fofern fie als blofs berathende, wachende und vermit telnde, nur moralisch wirkfame, Behörden, an denen es bisher fehlte, neben der herkömmlicher Kirchen- und Schul-Infpection, als der untersten kirchlichen Staatsbehörde, ohne alle executive Gewalt, bestehen und fehr nützlich werden können; ingleichen, was S. 95 ff. über den Begriff der Kirchenzucht init genauer Unterfcheidung des in unferer Kirchenverfassung amalgamir. ten Politischen und Ethischen, und sonst über manchen wichtigen Gegenstand des Kirchenwefens, gefagt ift. Allein die Synode fieht fich doch nun einer öffentli chen Beurtheilung ausgefetzt, die leicht strenger ausfallen kann, als lie diefelbe verdient hat. Der Lefer dem etwa die Publicität mancher einzelnen Aeusserung unbefcheiden vorkommt, kann vergeffen, dafs diefs dem unbefugten Herausgeber allein zur Laft falle; am wenigfien aber kann er wiffen, dafs fich bey den Verhandlungen felbft, mehrerer Umstände halber, das feftina lente nicht befolgen liefs, auch die Resultate, wie fie niedergefchrieben und unterzeichnet waren, ohne Nachbefferung, abschriftlich mitgetheilt werden mussDie Provinzialfynode zu Wittenberg war, neben den beiden gleichzeitigen in der Provinz Sachsen, der Magdeburgfchen und Erfurtifchen, die erfte in den königlich preufsifchen Landen; ein erfter Verfuch diefer Art. Keine belehrende Erfahrung und Kenntnifs von ähnlichen Fällen konnte hier dem Referenten zu statten kommen; und doch mufste er wider Erwarten, zu Folge einer unbedingten Verordnung, die Synode noch im Spätjabr halten, und fie zu einer Zeit ausfchreiben, als er die von ihm zu vergleichenden und zu extrabirenden Kreisfynodal protocolle nur erst zur Hälfte in Händen hatte; daher ihm fein Vorbereitungsgefchäft durch den fpätern Eingang der übrigen ungemein erfchwert wurde. Ueberdiefs hatten fich die ankommenden Herren Synodalen (einer Andeutung im Entwurfe zur Synodalordnung §. 48. zu Folge) nur auf wenige Tage eingerichtet; mehrere derfelben warteten nicht einmal den vierten und letzten Tag der Synode ab; auch wäre es gar nicht möglich gewesen, in vier Tagen das Geschäft zu vollenden, und fo viel, als das Protocoll enthält, nach vorgängiger Berathung zu Papiere zu bringen und zu unterzeichnen, wenn man nicht in den Sitzungen, die zur Berathung über die Kirchenordnung noch übrig waren, den vom Refe. renten zu feiner Vorbereitung gefertigten Auffatz, welcher die Refultate aller von ihm verglichenen Kreisfynodalprotocolle enthielt, zum Grunde gelegt, ihn vorgelefen, gemeinschaftlich beurtheilt, und nach beygefchriebenen Veränderungen und Zufätzen, fofort unterzeichnet hätte; ein Umftand, der auch die S. 101.

bemerkte Wahl eines Ausfchulfes zur Fertigung eines eigenen neuen Entwurfs der Synodal- und Kirchenordnung, und zur Nachholung des Ueberfehenen und Unberührten, veranlafste. Aus dem allen geht hervor, dass von diesem, zum Abdruck weder bestimmten, noch vorbereiteten, Protocolle um fo weniger diejenige Vollkommenheit zu erwarten fey, die es unter gün ftigeren Umständen hätte erhalten können, und dafs die Mängel deffelben in keinem Falle ein nachtheiliges Licht auf das Synodalwesen überhaupt zu werfen ver

mögen.

Deffen ungeachtet follte der Abdruck eines folchen einzelnen Protocolls, laut des Vorberichts, „das Publicum zu einer vollkommnen Einlicht in das Synodalwefen, wie es vorjetzt im Sächsischen fich gestaltet, führen," auch unfern Predigern entweder zur Begrün. dung ihrer Hoffnung auf eine bessere Zukunft, oder zur Rechtfertigung ihrer Zweifel an dem Werthe und Erfolge des bisher Gefchehenen, Stoff und Beweise darbieten. Dafs auf das Letztere des Herausg. Absehen vorzüglich gerichtet war, bestätigt fich durch den übrigen Inhalt des kurzen Vorberichts, welcher theils befchuldigende, theils weiffagende Andeutungen enthält. Was er den verfammelten Superintendenten (vermuthlich aus Abneigung gegen die herkömmliche Subordination, und mit befonderer Rücksicht auf §. 28. S. 43.) im Allgemeinen Schuld giebt, darüber kann und mag der Lefer, dem das Protocoll nun vorliegt, felbft urtheilen. Aber von verschwiegenen Kreisfynodal beschläffen ist dem Referenten, der mit fo vieler Mühe alle einzelne Protocolle verglichen hat, keine Erinne rung geblieben. Mehrere Vorschläge einzelner Kreisfynoden, die keine ausdrückliche Bestimmung erhielten, find, deffen ungeachtet, namentlich angeführt worden. Vermisste nun der Herausgeber die Erwähnung eines, etwa von ihm selbst auf der Kreisfynode veranlassten, Befchluffes, den er für bedeutend bielt: fo hätte er den Mangel beym Königl. Confiftorium der Provinz, welches jene Protocolle nebft Confignation in der Urfchrift aufbewahrt, anzeigen, nicht aber auf diesen Fall fofort eine allgemeine Änklage gründen follen. Uebrigens wird zu Ende des Vorberichts unTerm Synodalwefen, das och fo vieler Geburtshülfe bedarf, um ins rechte Leben einzutreten, ein naher Tod muthmafslich angekündigt.

So offenbart fich bey diesem unbefugten Abdrucke zugleich eine dem Anschein nach unedle Abficht, und felbft ein Mangel an Ueberlegung. Dem würdigen evangelifchen Geiftlichen mufs ja der öffentliche Änlafs zur Einführung einer Synodalverfaffung, fo wie die Einführung selbst, sehr erwünscht und wichtig feyn, da diefe Verfassung allein den Zwecken feiner Kirche angemeffen ift. Aber fo wird er auch alles, Aber fo wird er auch alles, was fie erschweren und hindern, und ein öffentliches Milstrauen wider fie erregen könnte, zu verhüten bedacht feyn. Es wäre unverständig, zu fodern oder zu erwarten, dafs fie gleich anfangs in einer vollkomme. nen Gestalt hervortreten müffe. Wie wir alle das Ge

hen einft durch Fallen lernten, for werden wir auch in diefer für uns noch neuen, und an fich schwieri gen Angelegenheit, nur nach mancher Verirrung das rechte Gleis und den näheren Weg zum Ziele finden: aher follten wir darum verzagen, und unfer Misstrauen durch öffentliche Aeufserungen auch anderen mitzutheilen fuchen? Würden wir nicht eben dadurch die beiden Haupthindernille jener erwünschten Verfallung, Trägheit und Selbftfucht, nähren und pfle gen? Mag uns auch jetzt Niemand für den erwünschten Erfolg der bisherigen Anläffe und Bemühungen eine fichere Bürgschaft leisten können: es ziemt uns nicht vorauszusetzen, dass unfer Zeitalter zu einer fol chen Kirchen verfassung noch ganz unreif fey; viel mehr liegt uns ob, die Hoffnung des Gelingens durch verständige und willige Thätigkeit für die Sache in uns felbft zu begründen. Hohe Verfügungen allein können fie nicht erzwingen. Alles kommt darauf an, dass der evangelische kirchliche Geift geweckt und lebendig erhalten werde, und dafs diefer uns treibe, das Un frige zu thun, mithin uns felbft und alle, auf die wir Einfluss haben, zu würdigen Synodalen zu bilden, und ein freyes religiöfes Intereffe an unfrer kirchlichen Verbindung verbreiten zu helfen. Hätte unfer Vorredner dafür gefprochen, fo müfste man ihm eine gute Abficht zutrauen; und dazu konnte selbst der An ftofs, welchen er an der unter den Geiftlichen bestehenden Subordination zu nehmen fcheint, ihn auf, fodern, weil unfere bürgerlichen Verhältniffe gegen einander nur durch jene Verfassung nach und nach in eine vollkommnere Verbrüderung, bey der der Wei fere auch für den Vornehmeren gilt, übergehen können.

Wittenberg, den 10. März 1820.

Dr. Karl Ludwig Nitzfch, Generalfup.

Nachfchrift.

Druckfehleranzeige. Für die Richtigkeit der Abfchrift und des Drucks ift wenig geforgt. Mit Uebergehung manches kindifchen Sprachfehlers follen hier nur die Abweichungen von der Urschrift bemerkt werden, welche den Sinn verdunkeln oder ganz verfäl fchen. Man lese §. 37. Z. 4 v. u. Kreisfynode ftatt Civilbehörde. S. 56. Z. 2 v. u. können statt keinen. S. 61. Z. 5. vermögendeften ft. unvermögendsten. S. 64. Z. 22. ist nicht zu freichen. S. 68. Z. 9 v. u. lefe man: nicht nur ft. nicht. S. 71. Z. 3. die Geldstrafen dürfte die das Anfehn folcher Anstalten schützende Kirchenpolizey u. I. w. ft. des hier abgedruckten Nonfens. S. 72. Z. 17 v. u. Schauspielbefuch It. Schauspiele. S. 74. Z. 11 v. u, felbft ft. fonft. S. 85, Z. 13. nun st. nur. S. 86. Z. 15. māunlichen ft, fämmtlichen. S. 90. Z. a. kirchlichen st. christlichen. Z. 19. recht ft. nicht. S. 93. Z. 15. lerne st, kaun. S. 94. Z. 17 u. 27. beachten st. beobachten. S. 96. Z. 19. Unwürdigen ft. Unmündigen. S. 98. Z. 10. ihr ft. ihre. Z. 16, bürgerlich ft. bürgerlichen.

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