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ler Dulder aus reiner Liebe zum Menfchengefchlechte, grofster Held aller Zeiten, weifefter Lehrer unter allen Weffen der Vorzeit, Mann ohne Gleichen, Bild der Gottheit, Preis und Dank fey dir ewiglich." Wohl verftauden: wir zweifeln gar nicht daran, dafs der Vf. ehrlicher Weife feine Hypothefe für wahr halte, wollen auch nicht mit ihm darüber ftreiten, wenn ihm ein Jefus, der mit einer polirten filbernen Maske, begleitet von zwey prächtig gekleideten Elläern in einem Gebirgspaffe bey Damask dem Saulus in den Weg tritt, der Schildwachen beflicht und dgl. m. ein über jeden Vergleich verehrungswürdiges Ebenbild der Gottheit ift; zweifelhaft ift uns nur, ob er wirk lich im Ernft glaube, dafs die neuteftamentlichen Schriftfteller fo haben verstanden feyn wollen, wie er fie verftanden wiffen will, oder dafs der Sinn der aus ihren Schriften angeführten Erzählungen, und Aeufserungen der fey, den er, diefer Anzeige zufol ge, in diefelben hineinlegt. So lange diefs aber doch einem billigen Zweifel unterliegt, wie könnte man fich in eine,, ernste Prüfung" feines angeblich, bibl fchen Beweises" einlaffen? Noch ift zu bemerken, dafs der Vf. die Eigennamen, die in dem N. T. vorkommen, nicht, wie es im Deutfchen gewöhnlich T, ift, fehreibt, fondern denfelben ihre griechische Form läfst, und z. B., vermuthlich, um fich vor Layen ein gelehrtes Ansehen zu geben, beständig zu schreiben affectirt: Matthaios, Athenai, Kilikia, Hebraier, Laodiksia u. f. w.

zog es fich fataler Weife länger, als er gedacht hatte. Will man nun noch einige andre Schrifterklärungen unfers Vfs kennen lernen, fo ftehen fie zu Dienften. Nach S. 92 befragte Paulus Chriftum, den er oft zu fprechen die Gelegenheit hatte, wegen eines gewiffen körperlichen Uebels zu drey verfchiedenen Malen als einen Arzt, bekam aber „leider" zur Antwort: αρκεί σοι ἡ χαρις μου· ἡ γαρ δύναμις μοῦ ἐν ασθένεια TEABOUT, d. i. begnüge dich mit meinem guten Wil. len; meine Kunft ist bey deiner Krankheit zu Ende. Wenn Petrus Act. V. 31 fagt: TOUTOV & Deac aexnyov XXI CITYOX VYWJs, fo hat das nach Hn. Br. den Sinn: diefen muthigen Anführer der Vorhut hat Gott zum Anführer der Nachhut avancirt; der Archagos ist nun auch oupayos geworden; er commandirt nun das Refervecorps des Heers, die Effäer. Und wenn Paulus von Chriftus fagt, er habe Himmlifches und Irdifches vereinigt, wenn die Epiftel an Hebräer fagt: er hat fich gesetzt zur Rechten des Throns der Majeftät in den Höhen, u. dgl. m. fo find diefs poetische Redensarten, die in Prola weiter Nichts fagen als: er ift nun todt. Jacobus hingegen, der, feine Epiftel noch bey Jefu Lebzeiten, jedoch kurz vor feinem noch nicht erwarteten Ende, fchrieb, fagt (V. 9): μY OTEVAŽETE XAT? aλλndary ive, un inte. Idou, xens THE TAY GRAY STYXEV d. h., Stöhnt nicht (fic!) gegen Eσryxev einander, damit Ihr ihm nicht mifsfällig werdet! Seht, Euer richtiger Beurtheiler steht vor Euern Thü ren und laufcht, Euch zu mußtern." In was für einem Tone aber das Ganze gehalten ift, ergiebt fich z. B. aus folgenden Stellen: S. 42 heifst es:,, Petrus hat an keine Himmelfahrt Jefu gedacht, wofern man nicht, etwa glaubt, dafs vom himmlifchen Paradiefe bis zu unserer Erde nur ein Katzensprung sey." S. 56. Einem jüdischen Orakelfpruche zufolge follte der Meflias nicht auf der Erde fterben. Seine Freunde werden dafür geforgt haben, dafs er in einem Hänge Man glaubte, dafs man der Säcularfeyer der Refor bette, in einem fanftfchauckelnden Palankin (also über mation auch noch die Veranstaltung einer General der Erde) verfcheiden könnte. Das Orakel war er verfammlung der Bibelgefellschaft fchuldig wäre, füllt. Da ein folches Hänge- oder Schauckelbett zuund dass dieselbe in dem großen Münler Statt finden gleich als Prunkbett mit einem Himmel und Vorhängen müfste; weil man aber wünschte, dafs die Gesundgeziert zu feyn pflegt, wer fieht nicht ein, dafs Jefu heitsumftände des Hn. Antiftes Heß es ihm möglich Jünger dafür geforgt haben werden, dafs Jefus, als machen möchten, dabey zu präfidiren, fo verzog es fich damit bis in den November des Säcularjahres. Da er nun im Septbr. noch vermögend gewefen war, bey der jährlichen Synode bey vollen Geifteskräften und hinlänglicher Körperkraft auf dem Rathhaufe das Präficium zu führen, fo getraute er fich, obgleich bey fchon vorgerückter Jahrszeit, auch zu dieser Feyerlichkeit noch mitzuwirken. Nach einem Gebete eroffnete er die Verfammlung mit einer kurzen Rede; in welcher er bemerkte, dafs in dem Chor des Münfters, in welchem er rede, von feinem in Gott ruhenden Vorfahr Zwingli die erfte Bibelgesellschaft zu Zürich errichtet worden fey; Hr. Dr. Heẞ Tpielte damit auf die fogenannte Prophezey an, oder auf den von Zwingli geftifteten Bibelverein, dem zufolge fast jeden Morgen in dem gedachten Chor von Zwingli und feinen gelehrten Freunden ein Abfchnitt des Alten oder Neuen Teltaments gemeinschaftlich befpro

er fein nahes Ende fühlte oder ahnte, fich in diefs Himmelbett legen mufste, damit" fie fagen könnten:er ift zum Himmel eingegangen?" S. 142. Jefus nennt fich ein Himmelskind, fo wie er Jacobus und Johannes Donnerskinder nannte, und fo wie manche Mutter einen kecken Knaben ein Blitzkind nennt. Und folche Leichtfertigkeiten untersteht fich der Vf. einen biblifchen Beweis zu nennen und denfelbén den Theologen zu ernfier Prüfung zu empfehlen! Eine folche Prüfung von Dingen die unter aller Prüfung find, und an deren ernstlichem Gemeintfeyn mit Grund gezweifelt werden kann, foll ihm aber nicht werden, obgleich die Schrift alfo fchliefst:" Wer vermag es, fich den edeln, ftillen Muth zu denken, mit welchem fich der grofse Menfchenfreund immer wieder bey Nacht und Nebel, verkappt und verlarut mitten unter feine bittersten Feinde wagte? Tugendhaftefter al

"

KIRCHENGESCHICHTE

ZÜRICH, gedr. b. Ulrich: Nachricht von der erften Generalversammlung der Zürcher - Bibelgesellschaft am 25. Nov. 1819. 48 S. 8.

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chen und in Abficht sowohl auf Sprache als auf Sachen erläutert, hernach aber, nachdem man fich darüber verständigt hatte, auch den Unftudirten mit Nutzanwendungen erklärt wurde. (Diefe Anftalt erhielt fich indeffen nicht lange über des Reforma tors Lebenszeit hinaus.) Hr. Pfarrer Geßner gab hierauf eine kurze Ueberficht der Zwecke und Verrichtungen der gesammten Bibelanstalten, und Hr. Diaconus Breitinger ftattete einen Bericht ab über die Verhandlungen der Zürcher fchen Bibelgefellschaft yon ihrer Entstehung an im J. 1812. In einem Schlufsworte äufserte endlich Hr. Heß den Wunsch, dafs in gröfsern und kleinern Kreifen wöchentlich ein Abend Unterhaltungen, die auf die Bibelanstalten Beziehung hätten, gewidmet, oder wenigftens doch von Zeit zu Zeit ein Winterabendstündchen dem gemeinschaftlichen Lefen der Bafeler - Monatlichen Auszüge aus dem Briefwechsel und den Berichten der Britti/chen und anderer Bibel gefellschaften offen gelaffen würde. (E. Fr. C. Rofenmüllers Altes und Neues Morgenland möchte fich jedoch in verfchiedenen Beziehungen vielleicht noch beffer zum Unterhaltungsftoff für folche Gefellschaften eignen, da jene Berichte Manchem in die Länge allzueinförmig vorkommen dürften.) Auf diefs Schlufswort folgte noch ein Gebet. Bibel vertheilungen und Chorgefänge füllten die übrige Zeit der Feyerlichkeit aus..

RECHTSGELAHRTHEIT.

མ ཉེ

HAAG, in d. Belg. Druck.: Esprit, origine et pro grès des inflitutions judiciaires des principaux pays de l'Europe. Par 3. D. Meyer, chevalier de l'ordre royal du lion belgique, de l'Inftitut royal des Pays-bas, des academies royales des fciences de Bruxelles et de Goettingue, et de celle du Gard à Nîmes. Tome I. (partie ancienne). 1818. LXVIII u. 510 S. 8.

Diefes Werk vereinigt deutschen Fleifs mit unge wöhnlichem Scharffione, und einer heitern franzofifchen Darstellungsgabe; es ist ohne Zweifel eine der erfreulichften Erfcheinungen in unferer Literatur, da die vergleichende Jurisprudenz his jetzt nur fo fparfam angebauet ift. (Und doch ift fie die einzige Lehrerin des praktisch Brauchbaren und wahrhaft Erfpriefslichen; nur durch fie läfst fich die Gefetzgebung vervollkommnen, während alle abftracte Theo rieen eines angeblichen Naturrechts, und alle a priors aus dem Wefen und dem Begriffe des Staats hergeleiteten Verbefferungsvorschläge Verwirrung hervorbringen, den Prüfstein der Erfahrung nicht aushalten, und, wie noch neuerliche Beyfpiele lehren, wegen ihrer praktischen Unbrauchbarkeit zurückge nommen werden müffen.) Es befchäftigt fich mit der Gefchichte der Gerichtsverfaffung der vorzüglichften Europäischen Staaten, die jedoch, wie in der Vorrede bemerkt wird, nur auf die altgermanifchen Staaten, England, Frankreich, die Niederlan de und das jetzige Deutfchland befchränkt werden; es zeigt die Entitehung der Gerichte, und die Art

der Rechtspflege, die Ausbildung beider von den älteften Zeiten bis auf die neueste Zeit; und foll fodans die Refultate andeuten, welche fich aus der Ver gleichung der Gerichtsverfaffung jener Zeiten und Länder für die Gefetzgebung diefes Fachs, ergebens es foll zeigen, was in jedem Lande gut oder schlecht ift, und was zu verbeffern ift, um dem Ideal einer fchnellen und unparteyifchen Rechtspflege entspre chen zu können. Der vorliegende erfte Band ent hält nunmehr die Darstellung der germanifchen Ver faffung und Gerichtsverfaffung als der Bafis der Gerichtsverfaffung in den übrigen abzuhandelnden Staaten, von den älteften Zeiten, bis in das Mittelalter; fie ift mit vieler Sachkenntnifs, mit grofser Genauig keit und Gründlichkeit ausgearbeitet; alle frühern Schriften und ganz vorzüglich deutsche Werke eines Möfer's, v. Savigny's und Eichhorn's find auf eine lo benswerthe Art benutzt. Das Detail, welches die fer Band enthält, ift zu reich, als dafs ein Auszug aus demfelben gegeben werden könnte; auch erlaubt es der Raum diefer Blätter nicht, die einzelnen feharffinnigen Bemerkungen des Vfs., wodurch manche frühere Anfichten berichtigt und ergänzt werden, auszuheben; Rec. erlaubt fich daher auf das Werk felbft zu verweifen, und hofft, dafs jeder, nach eig nem Studium deffelben, mit ilim in feinem obenge gebenen Urtheil übereinstimmen wird. Nur um auf die Reichhaltigkeit des Buchs aufmerksam zu machen, giebt er kurz die einzelnen Rubriken an. Die fetzgebung überhaupt, bey welcher Gelegenheit auch Introduction enthält geiftvolle Bemerkungen über Geder bekannte Streit zwifchen Thibaut und v. Savigny berührt wird; Bemerkungen über die durch Sitten und Cultur allmählig entstehende Umbildung der gerichtlichen Inftitute, und der Rechtspflege, und über das, was in diefer Hinficht noch wünfchenswerth ift; endlich eine Rechtfertigung des Plans des Werks, und der Darstellung, feines Inhalts. Dann folgt im erften Buche: die Darstellung des Gouvernement des anciens Germains, tant avant qu'après la conquête de l'Empire Romain; im zweyten aber die des ordre ju diciaire des anciens Germains, etc. Der zweyte Theil des Werks foll die neuern gerichtlichen Anordnungen enthalten, und zwar im dritten Buche, die Engifchen, im vierten, die Franzöfifchen bis zur Zeit der Revolution, im fünften, die Holländifchen, im fechsten, die Deutfchen, im fiebenten die Franzöfifchen feit der Revolution; der dritte Theil endlich, die Refultate, die fich aus diefer historischen Prüfung entwickeln, die Prüfung der gerichtlichen Inftitute, nach ihren Nachtheilen und Vortheilen, und Vorfchläge zur Verbefferung derfelben.

PARIS, b. Mongie u. BRÜSSEL, b. Lecarlier: Diction naire de l'ancien regime et des abus feodaux ou les hommes et les chofes des neuf derniers fiècles de la monarchie françoife etc. 1819. 8. (7 Fr. 50 C.) Die Vorrede dieses Wörterbuchs ift von RegnaultWarin, er fagt die Franz. Monarchie war die al

tefte in Europa. 66 Könige zählte fie; unter diesen konnte man einige grofse Füriten zählen, einige waren ganz verdienftlos, zwey oder drey Tyrannen und die übrigen wenigftens gutmüthig. Durch Herkommen hatte fich eine Art Verfaffung gebildet, welche eine Regel für die Könige und ein Gefetz für ihre Völker war. 5 bis 6 grofse Räderwerke trieben die Regierungsmaschine. 3 Stände fo gefchieden wie möglich in politifchen Rechten, trennten jedes allgemeine Intereffe.

Wie Aaron sprach die Geiftlichkeit im Namen des Volks für Religion und Moral. Der Ritterftand Sprach für nichts eifriger als für Ehre die er foderte und anerkannt wiffen wollte. Den Bürgerftand führte nur seine Arbeitsamkeit zu einem heffern Zustand. Sparfame Subfidien bewilligte man feinem Könige. Viel Autorität übten die hohen Gerichtshöfe. Die ftarke Armee erhielt Ruhe im Innern und im Auslande das Reich in Anfchen. Priester und Adel gründeten, ihr mächtiges Reich in Frankreich, indem fie bald die Völker wider die Könige, bald diefe wider das Volk aufhetzten. Als die Franken Gallien fich unterwarfen, da war ihr Heerführer nichts als der erfte Pair und doch erhoben fich wenige fehr hoch und erniedrigten Viele fehr tief. Bald fchreckte man das Volk durch Schafotte, bald durch Bannftrahle. In den beiden herrfchenden Ständen gab es wieder grofse Ungleichheit der Rechte. Es gab Hohe und Niedere Geiftlichkeit, Hohen und Niedern Adel. Das Reich des Lehenwefens erftreckte

fich weit.

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burg. 1818. XVI u. 225 S. 8. Nebft 32 Formularen von Wechfelbriefen.

Ein fehr nützliches Buch nicht nur für den ange henden Kaufmann, fondern auch für den Studiren den, dem es als praktischer Commentar zn irgend einem Lehrbuch des Wechselrechts dienen kann. Ja, der Geschäft mann kann' fich Raths daraus erholen. Ift der Vf. gleich kein Rechtsgelehrter, und ist hauptfächlich lange Erfahrung aus feinem eignen Gefchaftsleben feine Führerin, fo ift doch auch das Rechtli che, vorzüglich die franzöfifche Legislation, nach Anleitung der beften neueren deutfchen und franzö fifchen Schriftsteller, beachtet worden. Da der Inhalt des Buchs, durch das Wechfelgefchäft in feinem ganzen Umfang von feinem Entstehen bis zu feinem tifchen) bedingt ift, über welches es einen vollstän Erlöfchen (verfteht fich, mit Ausnahme des Arithme digen Unterricht ertheilt; fo wird eine in's Einzelne gehende Angabe des Inhalts überflüffig feyn, indem ein Jeder hieraus abnehmen kann, was er in dem Buch fuchen und zu finden hoffen darf. Rec. be

fchränkt fich daher auf ein paar Bemerkungen. S. 49 fagt der Vf., der Ausdruck Wechfel im Wechselbrief fey kaufmännisch. Er ift, nach Rec. Dafürhalten nicht blofs kaufmännifch fondern auch rechtlich, und zwar felbft da, wo die Wechfelordnungen nicht ausdrücklich vorfchreiben, dafs der Ausdruck Weck fel in dem Wechselbriefe enthalten feyn müffe. Denn es versteht fich im Grunde von felbft, weil der Wechfelcontract eine literarum obligatio, eine obligatio Aricti juris ift, deren ganzer Umfang aus dem fchriftlichen Document, das zu deren Wefen gehört, klar Das Privilegien wefen war wiffenfchaftlich ausge- feyn mufs, um die Wechfelverbindlichkeit und vorbildet, im Syftem und in der Kunftfprache feiner Bezüglich den Wechfelprocefs zu begründen. Fehlt der griffe. Das Feudalrecht war eine Schmarotzerpflan. Ausdruck Wechfel und der Schuldner leugnet, dass ze des gemeinen bürgerlichen Rechts und fog jede fo würde, wenn man auch annehmen wollte, dafs er fich nach Wechfelrecht habe yerbiuden wollen; Erwerbung an um daraus Nutzen zu ziehen. Die alten Volksrechte der Franken waren ganz unterge den feyn könne, der Gläubiger doch immer den Bedeffen ungeachtet die Wechfelverbindlichkeit vorhangangen. Immer fucht das Lehnwefen fich feit 10 Jahren von neuem wieder einzuwurzeln, nicht fo weis zu führen haben, dafs der Schuldner fich nach fehr aus Eigennutz als aus Stolz oder Rache. Man Wechfelrecht habe verbindlich machen wollen. will Genugthuung. Stolz und Ausfchreitung der GeS. 50 hätte wohl der Unterfchied zwifchen einem walt die gegeben war, zeichnete immer die Lehnsbe- Indoffament und einer fimplen Ceffion angedeutet rechtigten aus. Deswegen fürchtet die Nation fo werden mögen. Ift ein Wechfelbrief an Cajus ohne fehr die Reaction der Lehnsherren. Sie haffen Frank. Hinzufügung oder defen Ordre: ausgestellt, fo kann reichs Charte und die organifchen Gefetze auch die Cajus zwar wohl den Wechfel cediren, aber nicht Apoftel der Freyheit, lieben die Ausländer mehr als indoffiren. Den Ceffionar ftehen alle Einreden ent ihre Mitbürger. gegen, die gegen feinen Cedenten begründet find, nicht den Indoffator. Der Cedent haftet blofs pro veritate, der Indoffator aber auch veritate, der Indoffator aber auch pro bonitate nominis.- Angehängt ift ein Verzeichnis der Ufo- und Refpect-Tage der bekanntesten Wechfelplätze in EuAuf die beygefügten Formulare von Wechfelbriefen wird im Text zur Erläuterung Bezug' ge

In folchem heftigen Stil fprechen fich im Ganzen auch die bearbeiteten Artikel des Wörterbuchs

aus; fie athmen durchweg Hafs wider das Feudal. thum in ritterlicher und geiftlicher Hand.

FRANKFURT a. M., b. den Gebr. Wilmans: Die Lehre von Wechfelbriefen, theoretisch und praktifch dargestellt von Auguft Schiebe, Vorfteher einer kaufmännifchen Bildungsanftalt in Strafs

ropa.

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nommen.

Auch ift das Buch franzöfifch erschienen, unter dem Titel: Traité théor. et prat. des Lettres de change et autres effets de commerce zu Strasburg bey Treutte! und Würz 206 S. 8.

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ARZNEYGELAHRTHELT..

BONN, b. Marcus: Der Republikanismus in der Na turwiffenfchaft und Medicin, auf der Bahis und in ter der Aegide des Eclecticismus. Worte für anfere Zeit mit denen zugleich feine Vorlefungen im Sommerlemefter d. J. auf der Königl. Preufs. Rhein - Universität eröffnet wurden, von Dr. Chr. Fr. Harleß, Königl. Preufs. gehr. Hofrath und ordentl. öffentl. Lehrer der Medicin, Ritter des Kaiferl. Ruff. St. Wladimirordens 4ter Klaffe, ordentl. Mitglied der Königl. baierfchen Akademie der Wiffenfch. n. f. w. 1819. 86 S. 8.

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iefe lefenswerthe Abhandlung des verdienftvol len Vfs. könnte vielleicht manchen Lefer durch den etwas gesuchten und gezwungenen Titel in Ver legenheit fetzen. Es kömmt dazu, dafs die Allego rie in den Worten Bafis und Aegide verunglückt ift Diefs bey Seite gefetzt wenden wir uns zu dem Inhalte der Abhandlung felbft.

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Zuerst erklärt fich der Vf. dahin:,,dafs er unter Republikanismus in der Naturwiffenfchaft das Syftem einer gemeinschaftlichen und jedem ftimmfähigen Mitglied einer Gesellschaft mit gleichen Rechten zuftehenden Theilnahme an der Gefetzgebung, wie an der Verwaltung des Gemeingutes und der Gesellschaftsangelegenheiten verstehe, entgegenfte hend dem Monarchismus, der Ariftokratie und Oligarchie." (Die Stiminfähigkeit der Mitglieder möch te freylich wohl der fchwierigfte Punkt feyn, der vor allen Dingen festgesetzt werden müsste.) Das Vorurtheil, dafs die monarchische Staatsverfaffung der Cultur der Wissenschaften und dem Erblühen einer frey und kräftig fich regenden Gelehrten Republik abhold fey, erweife fich durch die Erfahrung aller Zeiten, vorzüglich durch die der Neueren als durchaus falsch. Der Vf. holt nun weit aus von den Zeiten der griechifchen Republiken und Roms Gemeinwefen (mit eben dem Rechte hätte er auch die hebräische und ägyptifche Gefchichtsperiode herbeyziehen können) und zeigt, dafs bis zu Alexanders d. Gr. Zeiten Mangel an öffentlichen Anftalten: und Unterricht in der Naturkunde und Medicin herrschend war, und dafs die uns bekannt gewordenen Naturforscher aus dem republikanischen Zeitalter Athens, den ionifchen Infeln und des Peloponnefus ihr Anfehen nur der tiefen Unwiffenheit zu danken' hatten, in der fich zu jener Zeit die ge

fammte Maffe der griechifchen Gelehrten, Priester und Aerzte in Hinsicht auf Phyfik und Naturgefchichte befanden. Selbft Plato'n, diefem hohen GeHias, blieben doch gründliche Kenntniffe der orga nischen, befonders der menfchlichen Natur, fremd.

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Zum Belege, dafs monarchifche Regierungen mehr förderten, als republikanische, werden hier die Freygebigkeit Alexanders des Gr. gegen Arifto telas, deffen Nachfolger, der Ptolomäer in AlexanBildungsanftalt für Aerzte und damit eine neue und rien, wo erft die wahre und herrlich ausgestattete höhere Epoche für Natur und Arzneywiffenschaft begann, dargestellt. Ihnen folgten, fpäter erft, meh rere der römifchen Kaifer und erhoben die früher in Rom verachtete Kunft, brachten fie zu Ehren, indem fie die Würde des Archiaters fchufen. In der letzten Periode des weltbeherrschenden Reichs zeichnen fich vorzüglich Conftantin der Gr., Julian, Valentinian I., befonders aber Theodofius der Gr. durch Beförderung des wiffenfchaftlichen Studiums und einer heffer geordneten Technik der Medicin Die Finfternifs des Mittelalters wurde durch arabische Aerzte, von den Kalifen geschützt, er hellt. Als das Abendland in tiefe Finfternifs und Barbarey verfunken war, begünftigte Friedrich Barbaroffa das Studium der Arzneywissenschaft und ihm verdankte es feine Umgestaltung. In Italien waren es die Mediceer, welche es fchützten und förderten, wie fpäter die fächfifchen und brandenburgifchen Kurfürften in Deutschland, Ludwig XIV. in Frankreich. In der neuesten Zeit gefchah die Entwi ckelung deffelben, als freyerer und mehr republikanifcher Geift, gerade in den Monarchieen Europa's, die durch die Milde und Weisheit ihrer Verfaffung. fowohl, als durch die Aufgeklärtheit und höhere Bildung ihrer Regenten und Minister das wahre Intereffe ihrer Völker mit den Künften und Wiffen fchaften zu verbinden wufsten. (Hier wird der Regierung, welcher der Vf. angehört, und den Män nern, die an ihrer Spitze stehen, unter deren Schu tze der freye, republikanische Geift in der Arzney. kunft und ihrer verwandten Wiffenfchaften angefacht und befördert wurde, ihr gebührendes Lob ertheilt.)

Darauf werden (S. 12) die Fragen aufgeftellt, deren Beantwortung den Inhalt der Schrift ausmachen: Was will diefer republikanische Geift in der Medicin? Was darf, was foll er wollen? Was ift der Republikanismus, den er fchafft und den er verlangt im Reiche der Natur und Heilkunde und un

er der Genoffenfchaft der Naturforfcher und insbeondere der Aerzte? Wie und worin kann und fell er fich offenbaren? Wohin foll er führen? Was foll er abwenden?

Zur Freyheit foll er führen im Denken,' im Forfchen, im Lernen u. f. w., denn fie ernährt, erzieht, erhebt die Wiffenfchaft; jeder Zwang, je der Despotismus des Dogma's und der Meinung verkrüppelt, lähmt, tödtet die Wiffenschaft. - Diefer Freyheit habe schon Hippokrates das Wort geredet, (Wie aber die angeführte Stelle de natura homi de natura homi nis, fect. I. - zum Beweile dienen folle, leuch tet Rec. nicht ein.)

„Die Gebrechen," heifst es S. 24,,,welche die Medicin als Wiffenfchaft und als Kunft gedrückt und entstellt haben, find auch in den folgenden und neueften Zeiten im Wefentlichen leider diefelben geblie ben und die Klagen, welche in der Griechen und der Römer Zeit über die Verfchuldung der Aerzte an diefen Uebeln und Flecken in dem Gange und Charakter der Lehre und der Kunft geführt wurden, erfchallen noch heute und werden, leider! erfchal len, fo lang es Aerzte, Lehrer und Schriftsteller giebt, denen der Geift des reinen Republikanismus in der Wiffenfchaft fremd ift." (Demnach dürfte man aber wohl fragen: was hat denn der Republikanismus, den, wie früher schon behauptet wurde, Hippokrates bereits predigte, für Nutzen der Kunft und der Wiffenfchaft gebracht, da wir nach diefem Bekenntniffe finden, dafs wir uns genau auf demfel ben Flecke fahen, wie etwa vor 2000 Jahren?) Ueber die Autorität wird viel Wahres und Gutes ge fagt, wie fie da, wo fie fich einzig auf wichtige Wahrheiten, durch Erfahrung ausgemittelt, ftütze, entscheiden könne und folle, doch nur fo lang, als wir nicht mit eigenen Augen fchauen, aus eigner Er fahrung prüfen können; zum Gesetze, zum Herrfchen könne fie aber nie, fey fie auch die Glänzendfte, erhoben werden. Sie werde nur zu leicht für den Autor felbft ein Fallstrik, den ihm eigne Ei telkeit lege, verleite ihn zur Ueberfchätzung eignen Werthes, mache ihn unduldfam und unfähig, Widerfpruch zu ertragen. Am gefährlichften fey fie und das Ringen danach, wenn fie im Gebiete der Ideen, des abfoluten Dogmatismus erworben wurde, und im Prunkgewande eines wiffenfchaftlichen Systems auftrete. (Ja wohl! das liefse fich in man chem Exempelchen nachweisen.) Ueber diefe Syftemfucht, und die aus ihr hervorgehenden Verirrungen wird nun im Verfolge viel Wahres gefagt, und bewiefen: dafs die gefaminte Naturwiffenfchaft und Medicin nicht als Syftem nach feinem höhern und vollendetern Begriff, aber wohl und nur „systematisch" be handelt und gelehrt werden könne und folle, in einer fogifchen Anordnung, Entwicklung und Ableitung des befondern von dem Allgemeinen, des Concreten aus dem Einfachern, der erkannten Wirkungen, aus den erkannten und erweislichen Ursachen. (Auf Letztes möchte Rec. gern den wichtigten Nach

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druck gelegt fehen.) Der blofs fpekulirende Metaphyfiker höre auf, Arzt zu feyn; denn ein eigentli iches and vollkommnes Syftem im ftrengen und rein wiffenfchaftlichen Sinne des Worts, müsse für ihn eine unerreichbare Aufgabe, ein vergebliches und gefahrvolles Wagftück bleiben. Darauf wird die Bahn vorgezeichnet, welche zur Behauptung geistiger Freyheit führe, die man den rationellen Criticismus, oder den nur von Unkundigen, oder von egoiftifchen Stifternader Verfechtern eines einfei igen Syftems verhöhinten, Eclecticismus nennen könne. Diefer folle die Seele und der Schutzgeift einer rationellen Natur- und Heilungslehre feyn; denn nur er könne den Geift des wahren Liberalis und fein Ziel fey Freyheit der Lehre in Wefen und mus und Republikanismus fördern. Sein Charakter zwifchen den Kunftgenoffen aller Nationen, ohde liForm, freyer Ideentaufch durch Rede und Schrift terarifche Inquifition und Glaubenscenfur... Hier auf folgt ein Ueberblick der neuelten Lage, Gestalt und Bearbeitung der practifchen Medicin, um dardarzuthun, wobey alle neueren Theorieen, von der aus die Nothwendigkeit eines folchen. Eclecticismus Humoral theorie an, die Mufterung paffiren, in der nns die Schilderung der Feuerköpfe und Weltens verfetzer" noch voll Begeisterung von den göttlichen Ideen des naturphilofophifchen Lehrers oder Lehrbuchs u. f. w. am meisten angesprochen haben. Endlich kommt die Rede von den Mitteln zu dem Zwecke einer wahren Gelehrtenrepublik unter den Naturforfchern und Aerzten (fpeciell unter diefen), täten und gelehrte Gesellschaften" näher bezeichnet von denen die zwey wichtigsten,,deutfche Univerfiwerden.

tungen des Inhalts diefer intereffanten Schrift die
Wir glauben durch die hier gegebenen Andeu-
Begierde, fie felbft zu lefen, erweckt zu haben, in
wiefern fie die Anfichten, welche in ihr entwickelt
find, billigen, oder mifsbilligen, bleibt ihnen na
türlich überlaffen. Rec. indeffen drängt fich das cui
bono? ftets am Ende einer Lecture auf. Weit ent-
fernt, dem gelehrten Vf. auch nur im Geringsten.
den Ruhm fchmälern zu wollen, den er fich auch
durch diefe Schrift erworben hat, kann er fich doch
nicht enthalten, die Frage zu ftellen: ift ein folcher
reiner Republikanismus und Eclecticismus in der
practifchen Arzneykunde möglich? -
gleich der Erklärung des Vfs. beytreten, welche er
Wenn wir
im Anfange der Schrift aufftellt: dafs der literari-
fche Republikanismus mit dem Politifchen nichts ge
mein habe," so gefchieht diefs doch mit der Aus-
nahme der Analogie," welche beiden fo lange ge.
mein bleiben mufs, als es „Menschen" find, die ihn
begründen und so lange diefe noch nicht von einigen
kleinen Schwächen, der Eitelkeit, dem Neide, der
Herrfchgier und Habfucht," befreyt feyn werden.
Da es indeffen fchwerlich zu hoffen fteht vor dem
Ende Welt, fo können wir kaum glauben, dafs der
an fich edle, grofse, reinmenfchenfreundliche Zweck
des Vfs. früher zu erreichen fey, Diels wird um fo

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wahr

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