Page images
PDF
EPUB

Glycine, 2 Theile, mit Kupfern, 8. Statt 3 Rthlr.
8 gr. für 2 Rthlr. 12 gr.
Kleine Romaue und Erzählungen, 3 Theile, 8.
Statt 4 Rthlr. 12 gr. für 3 Rthlr. 8 gr.
Fünf Schauspiele, statt 1 Rthlr. 21 gr. für 1 Rthlr.

Durch jede Buchhandlung Deutschlands kann man die ganze Sammlung oder auch die einzelnen Werke um die beygesetzten Preife beziehen, doch bitte ich, die Bestellungen bald darauf machen zu wollen, da mit dem 1. Auguft diefes Jahres der Ladenpreis wie

derum eintreten wird.

Züllichau, im Januar 1820.

[blocks in formation]

In die polemifchen Händel zwifchen dem Herrn Prof. Krug und mir hat der Buchhändler Hr. Brockhaus fich öffentlich gemifcht, indem er eine Flugfchrift gegen mich unter dem Titel: Müllneriana, gefchrieben und zum Verkauf ausgeboten hat. Dem Herrn Prof. Krug hab' ich auf dasjenige, was ich in fei. nem Flugblatte gegen mich an Gründen auffinden konn. te, mit Gründen geantwortet. (S. Oppof. Bl. Beyl. 3, wo meine Antwort zuerft abgedruckt ift.) Hr. Brockhaus aber ift, fo weit ich ihn kenne, kein Gelehrter, folglich in diefer Sache nicht, zum Process legiti inirt. Sein Angriff gegen meine Perfon hingegen bedarf keiner Antwort, weil fie fchon in der Flugfchrift felbft fteht, nämlich in meinem Privatbriefe an Hrn. Brockhaus, welchen er S 86 felbft hat abdrucken laffen, und zu welchem ich, feinem vollen Sinne nach, mich hiermit öffentlich bekenne, indem ich ihn wiederhole.

„Fw. Wohlgeb. haben eine fo gediegen eiferne Stirn, theils falfche, theils alberne Anfinnungen und Befchuldigungen zu dehitiren, dafs ich mich fchäme, nicht gleich bey dem ersten Befuche, den Sie mir in Leipzig machten, Sie für dasjenige erkannt zu haben, was Sie find. Drucken Sie. Libelle gegen mich nach

Belieben, aber verfchonen Sie mich mit Ihren Zufchriften. Müllner."

Hr. Brockhaus fcheint diefe Anweifung zu feiner Rolle nach feinem Gefchmack gefunden zu haben, und er zeigt Talent dafür. Der farkfte Beweis liegt in dem anonymen (blofs L. A. T. unterzeichneten) Briefe Nr. VIII, den er an fich felbft hat schreiben laf fen, um mich zu injuriiren. Er enthält S. 98 eine Stelle, welche fagt, daß ich dem Pöbel angehöre, und die Verachtung jedes Gebildeten verdiene. Um den Um. fang diefes muthmalslichen Talentes gründlicher zu prüfen, hab' ich bereits Auftrag gegeben, den Hrn. Brockhaus für's Erfte auf Herausgabe diefes Briefes, und, falls er nicht mit dem ausgefchriebenen Namen des Schreibers verfehen wäre, auf Nennung diefes Namens bey feiner ordentlichen Obrigkeit in Anspruch zu nehmen. Wenn der Ausgang ein Refultat giebt, welches dem Publicum zur Beluftigung dienen kann, werd' ich es zu diesem Zwecke zu verwenden wifien: denn aufser dem Falle einer ernsthaften Nothwehr (die hier nicht nöthig fcheint, weil Hr. Brockhaus un verkennbar blofs über abfällige, mir bey gemeffene Be. urtheilungen einiger Verlagsartikel feines Buchladens fich erzürnt hat) halt' ich die öffentliche Bekanntma chung folcher Dinge nur dann für fchicklich, wenn man die Möglichkeit fieht, den Lefern (auch den un-betheiligten) eine angenehme Unterhaltung damit zu verschaffen.

Hr. Brockhaus hat übrigens in der Note S. 73 und 74 mit einer Rücklichtlofigkeit, die ihm eigen zu feyn scheint, in feine Sache einen Mann zu verflech ten gefucht, den ich fehr hochachte, weil ich viel von ihm gelernt habe: den Herrn Oberhofgerichtsrath Blümner, Verf. des gefchätzten Werkes über die Idee des Schick fals in den Trag. des Aifchylos. Dals Herr Brockhaus keinen Auftrag dazu von ihm erhalten hat, davon hat mich ein freundschaftlicher Brief def. felben überzeugt, den ich noch vor der Brockhausschen Flugfchrift empfing; und ich halt' es für meine Pflicht, diefe Ueberzeugung öffentlich auszufprechen, wil es diefen Mann in den Augen meiner Freunde, die unfer früheres Verhältnifs gekannt haben, herab fetzen würde, wenn sie glauben könnten, dass er Hrn. Brockhaus Auftrag, oder auch nur Erlaubniss gegeben hätte, für ihn mir literarische Fehde zu bieten.

Die S. 76 dreift hingeworfene Behauptung, dafs ich die Redaction des (von Kotzebue begonnenen) literarischen Wochenblattes übernommen hätte, ift übrigens Hr. Brockhaus klug oder ehrlich genug gewefen, ain Schluffe der Schrift felbft zu widerrufen. Beffere

Rathgeber, und die befte Rathgebarin (die Zeit) mögen ihn in Hinficht aller übrigen Voreiligkeiten, der ge wöhnlichen Krankheit der animofen Flugfchriften, zu gleicher Erkenntnifs bringen.

Weifsenfels, am 10, Jan. 1820.

Müllner.

[ocr errors][merged small][merged small][merged small]

LEIPZIG, b. Göschen: Von Gott in der Natur, in der Menschengefchichte und im Bewußtfeyn. Die Ueberzeugungen der Gottbekenner in ihrer ir rigen Trennung und ihrem ursprünglichen Zufammenhange allgemein fafslich dargestellt von C. A. H. Clodius. Erfter Theil in zwey Abtheilungen. 1818. XXIV u. 517 S. gr. 8.

[ocr errors]

viel man fchon aus diefer erften Hälfte eines nicht ohne Geift und Gefchmack, aber auch mit mancherley rednerifcher Kunft, verfafsten Buchs erfehen kann, geht der Hauptzweck deffelben darauf, alle verfchiedenen zum Theil mit einander ftreitenden Religionsanfichten der Menfchen, vorzüglich der Gelehrten, durch eine dem allgemeinen kirchlichen Glaubensbekenntniffe angepasste Darftellung und Empfehlung des Chriftenthums, wobey die Trinitätsidee zur Grundlage dient, mit einander zu vereinigen; und die noch tiefer liegende lobenswerthe Abficht des Vfs. ift unftreitig Beförderung einer wahren, durch Verftand und Herz zugleich lebendigen, Religiofität. Diefer, über jenen Zweck der Vereinigung noch hinausreichender Abficht hat man es zu verdanken, dafs auch dem Atheismus, welcher fre velhaft alle Religion verwirft, und noch mehr dem Indifferentismus, welcher mit Kaltfinn für heilige Wahrheiten allen Unterschied der Religion als gleichgültig betrachtet, eigene vorläufige und fehr lefenswerthe Abschnitte in der gegenwärtigen Schrift gewidmet find.. Rec. hält fich, um diefe nach ihrem Geifte und Inhalte kenntlich zu machen und zu prüfen, vornehmlich an den angegebenen Hauptzweck derfelben, welchem gemäfs in der vorliegenden erften Abtheilung nebft deren allgemeinem Plane die, nach dem Vf., mit einander in Streit begriffenen Parteyen, welche durch die zweyte Abtheilung verföhnt und geeinigt werden follen, von §. 31 an (folcher Ruhepuncte finden fich hier überhaupt 49) nach einander aufgeftellt werden. Der Plan der ganzen Abhandlung ist folgender. Es giebt im Menfchen ein unmittelbares Bewufstfeyn von Gott, die eigentliche Quelle des Religionsglaubens, welches man mit Recht die innere Öffenbarung Gottes benennen kann. Diefes religiöfe Urbewufstfeyn aber entwickelt fich bey Verschiedenen auf dreyerley verfchiedene Weife, woraus eben fo viele, von einander abweichende, menschliche Denkungsarten in der Religion hervorgehen. Die eine derfelben ift die des Naturalismus, welcher Gott aus den Naturerfcheinungen zu erken

nen meint, die andere die fupranaturalistische, welche ihn in den durch Gefchichte gegebenen Wunderereigniffen findet, und die dritte die des Rationalismus, welche ihn im Selbftbewufsfeyn des Menfchen fucht. Einfeitig und mit Ausfchliefslichkeit verfolgt führen diefe Religionsanfichten zu einer Trennung der Gottbekenner in drey herrfchen wollende Parteyen, und in ihrem Aeufserften folgerichtig fogar zum

Atheismus. Da jedoch die Anhänger derfelben mit ihrem Gottbekenntnifs fich zuletzt, wenn auch ohne diefs zu ahnen, auf das erwähnte Urbewufstfeyn gründen, fo kann ihre Abweichung und Getrenntheit nur auf einem Mifsverftehen ihrer felbft und Andrer beruhen, und durch klare und fichere Aufzeichnung der ebenfalls erwähnten rechten, in dem Chriftenthum ausgefprochnen und lebendig dargeftellten Gottesoffenbarung werden fie vollkommen zu vereinigen feyn. Hiermit also hat man zugleich die Hauptgedanken, welche in der gegenwärtigen Abtheilung des Buchs vorgetragen werden, kennen gelernt. Die versprochene Vereinigung, oder, will man lieber, Friedensftiftung felbft wird, wie gefagt, hier noch nicht geleiftet, fondern nur angedeutet, z. B. dadurch, dafs S. 493 ff. behauptet wird, die naturalistische Anficht verkenne in der religiöfen Offenbarung den Vater, die fupranaturalistische den Sohn, die rationalistische den heil. Geift. Darüber läfst fich nun von uns noch nicht urtheilen. Aber ob es mit der vorhin aufgeführten dreyfachen Parteyung, deren Schilderung und Würdigung der gröfste Theil des Vorliegenden (S. 196 bis zu Ende) beftimmt ift, feine Richtigkeit habe, und ob derfelben ein allen Genoffen diefer Religionsparteyen, obfchon ohne ihr Wiffen, gemeinfchaftliches Urbewufstleyn der Gottheit zum Grunde liege, durch deffen befsre Hervorführung ihr ganzer Widerstreit fich werde heben und ausföhnen laffen, das ist es, was wir jetzt fchon in Unterfuchung ziehen können und müffen. Auf ein unmittelbares Gottesbewufstseyn nämlich hat Hr. C. bereits in einer frühern Schrift unter dem Titel: Grundrifs der allgemeinen Religionslehre," alle religiofe Ueberzeugung des Menfchen zurück zu leiten verfucht; und er bekennt fich zu demfelben auch hier wieder, obwohl er, was, wenn ein folches fich deutlich nachweifen liefs, unnöthig feyn würde, vom Anfange her gegen den Atheisten mit Weltbetrachtungen aus denen die Vernünftigkeit des Glaubens an Gottes Dafeyn erhellen foll, auftritt. Die Annahme eines religiofen Urbewufstseyns, welche jetzt von mehreren Religionsphilofophen irrig behauptet wird, erfcheint Rec. aber befonders aus fol

[ocr errors]

gendem Grunde verwerflich. Erftlich kommt ihm eine unvermittelte, auf koine andere in uns geftützte Erkenntnifs Gottes nicht beffer vor, als jenes inn re Licht, worauf fich zur Bewährung und Rechtfertigung ihrer Eingebungen, welche gröfstentheils unläugbar blofse Einbildungen und Selbftüberredungen waren, von Alters her allerley Schwärmgeister berufen haben. Wenn meine Glaubens wahrheit, fey es als Gefühl, oder als Einficht, von folcher Unmittelbarkeit ist, dass ich Gründe dafür anzuführen weder brauche, noch vermag, wer will mir irgend Etwas zweifelhaft machen, was ich ehrlicherweise dazu rechne? Kann denn nicht Gott durch folche innere abfolute Offenbarung dem Einen auch mehr, als dem Andern kund thun? Wenigftens werdet ihr, wenn alle Religionsbegriffe ihren Grund und Ursprung nur in fich felbft haben, kein Kriterium ihrer Echtheit aufweifen und anwenden können. Jeder ist nun damit fich felbft überlassen, und was er nur auf sein inneres Zeugnifs glaubt, das glaubt er auch mit Recht. Denn zweytens, da es unwiderfprechlich in uns neben der Religionsidee noch eine damit zunächft verwandte, die Idee von einem heiligen Gesetz für unfer freyes Thun und Laffen, mit Einem Worte, vom Pflichtgefetze, giebt, fo fragt fich, in welchem Verhältniffe jene beiden Ideen zufammen ftehen follen. Sind fie zuletzt nur Eine und beide gleich unmittelbar? So ift zwifchen religiöfer und moralischer Denkart kein Unterfchied, was man nicht einräumen wird. Sind fie von einander verschieden und nur die der Religion die unmittelbare? So mufs, ihres innigsten Zusammenhangs wegen, nach welchem fie namentlich den Begriff des Heiligen mit einander gemein haben, die des Pflichtgefetzes von jener abgeleitet werden, und ihr müffet nun für Gottes Gebot erkennen, nicht, was das moralifche Bewufstfeyn an fich im Gewiffen dem Gläubiger dafür erklärt, fondern Alles, was Jedermann vermöge der ihm gewordenen innern religiöfen Offenbarung dafür eben hält: nicht die Religion kann nach der Moral, fondern diese muss nun nach jener geftaltet und gewürdiget werden. Aber auch abgefehen von dem Allem, wodurch übrigens allein fchon der ganze Grund, auf welchem Hr. C. feinen Friedensbund errichten will, fchwankend und unficher wird, mufs man es befremdlich finden, dafs er glauben kann, es gebe im menfchlichen Geifte ein urfprüngliches, unmittelbares Gottesbewufstfeyn, welches doch bey den Naturaliften, Supranaturaliften und Rationaliften, wie fie gewöhnlich find, das wiH, da er zur mittlern Klaffe auch alle gemeine Schrift- und Offenbarungsgläubige rechnet, so viel fagen, als bey faft allen Menfchen, entweder gar nicht, oder doch nicht fo klar und erkennbar, wie bey ihm und etwa noch einigen Wenigen, fich hervorthue. Giebt Gott, möchte man wohl fragen, nicht Allen feinen Geift, die ihn darum bitten? Oder bitten jene Alle ihn nicht recht darum? Es verdient aber auch feine Aufftellung und Würdigung diefer angeblich Irrenden felbft näher beleuchtet zu werden. Unter den

drey gegebenen Namen follen alle Gattungen der in ihrem Glauben von einander abweichenden Gottbekenner begriffen feyn. Zu welcher derfelben wird der Vf. z. B. die Quäker und die über Gottes Wort ihnen ähnlich Denkenden zählen, welche äufsre Offenbarung gering achten und doch auch unleugbar weder Naturaliften, noch Rationalisten find? Rec. erinnert fich nicht, im ganzen vorliegenden Buche jenen Namen gefunden zu haben. Aber Religionsparteyen find das geständlich, und dazu noch chriftliche. Stehen ferner jene drey Klaffen felbft in einem fo entgegengesetzten Verhältniffe zu einander, wie be hier aufgeführet werden? Wir müffen diefs leugnen, da der herrschende Sprachgebrauch es nicht nur geftattet, fondern verlangt, Alle, welche Gottes Dafeyn und Eigenfchaften durch Naturbetrachtung erkennen zu können glauben, ebenfalls den Rationaliften beyzuzählen: denn fie gründen ihre Urtheile und Schlüffe auch auf eine nicht durch Offenbarung geleitete Vernunft. Blofs durch willkürliche Verengerung des Begriffs vom Rationalismus konnte der Vf. diefe feine Trichotomie herausbringen, welche wahrfcheinlich nur der vorgefafsten Anficht, dafs es jeder der drey angeblich irrenden Glaubens. parteyen, um die Wahrheit zu sehen, an der Anerkennung einer von den Perfonen der göttlichen Dreyeinigkeit gebreche, ihren Urfprung verdankt. Endlich ift hierbey die Hauptfrage diefe, ob man Urfache genug habe, die Verfchiedenheit der relig. Denkart bey jenen Klaffen von Gottbekennern für fo grofs zu achten, dafs fie nicht blofs einander gegenfeitig ausfchliefsen, fondern fogar, wie erklärte Parteyen, mit einander in einem Streite liegen, welchem nur durch ausdrückliche Friedensftiftung könne ein Ende gemacht werden. Da ift denn nun fchon zu bemerken, dafs Hr. C. unter den von ihm erwählten Parteynamen, einzeln genommen, abermals die, genauer betrachtet, heterogenften Unterschiede von Religionsanfichten zusammenfafst. So werden 2. B. religiöfe Materialiften, denen das Gewiffen, nach S. 200,,,ein Gefpenft der Einbildung" ift, und Reimarus wegen feiner,, natürlichen Religion,” und die pantheiftifchen Naturphilofophen, unter der ge meinfchaftlichen Benennung der Naturalisten neben einander geftellt. Wird fich von diefen fo wefentlich verfchieden lehrenden Gottbekennern in irgend einer Hinficht völlig Gleiches behaupten laffen? Aus folcher Vermifchung höchft ungleichartiger Dinge unter einerley Namen ist auch nur begreiflich, wie unfer Vf., um fein Urtheil über die nach feiner Meinung Irrigen möglichst zu fchärfen, nach feit Kur zem irrig geführter Sprache, von jenen drey verfchiedenen Denkarten in der Religion in Bausch und Bogen den grundlofen Ausfpruch thun konnte, dafs fie alle zuletzt zum Atheismus führen. Mag diefer Tadel einige von ihm erwähnte Naturaliften u. f. w. treffen; alle gewifs nicht und er mag felbft zusehen, wie fich ein fo allgemeines Richten über Andersdenkende mit feinem Chriftenthume, das den Frieden verkündigen und durch Glauben an einen

Gott

Gott der Liebe, wie er oft rühmt, fich auszeichnen foll, vereinigen laffe. Dem Rationalismus infonderheit, welcher es doch mit ihm felbft gemein hat, Gott im menfchlichen Bewufstfeyn finden zu wollen, konnte er jene Verketzerung nur fo mit einem Scheine des Rechts zufügen, dafs er ihn am liebsten in der Gestalt der bekannten Ichphilofophie (und doch hat deren Urheber wider den Vorwurf der Vergötterung des menfchlichen Ichs feyerlich proteftirt) auftreten läfst. So nun ift es mit der allgemeinen relig. Parteyung bewandt, welche Hr. C. augenfchein lich, damit fie durch feine, für Alle, wo möglich, gerechte Deutung des Chriftenthums gehoben werden möge, fich felbft gefchaffen hat. Wer durfte doch, wenn er nur ehrlich urtheilen will, alle und jede Naturaliften, Rationaliften, und felbft Suprana turalisten der Unduldfamkeit in dem Maafse zeihen, dafs den Denkarten, von welchen fie den Namen führen, Parteyfucht und feindlicher Sinn gegen einander im Allgemeinen zum verdienten Vorwurf gereichte? Wir wiffen nicht, wie glücklich und mit welcher Kunft der Vf. fein Werk der Ausföhnung treiben und ausrichten werde. Aber fo viel ift dem Rec. ganz gewifs, dafs alle Verschiedenheit in Religionsanfichten, fubjectiv und überhaupt genommen, fich auf die beiden einzigen allgemeinen Maximen des relig. Fürwahrhaltens, die pofitive und rationale, zurückbringen lässt, und dafs eben diefe Urtheilsar ten einander fo gänzlich entgegengefetzt find, dafs allerdings wohl Vereinigung der Herzen in der Liebe, auch objective Einerleyheit des Geglaubten, keineswegs aber, auch nicht durch die Lehre von einem unmittelbaren Gottesbewusstseyn im Menschen, man möge diefe dem kirchlichen Bekenntniffe noch fo schön anpaffen, Uebereinstimmung in den Gründen, warum man von Herzen an Gott und göttliche Dinge glaube, jemals werde bewirkt werden können.

Zu folchem Urtheil über diefes Buch hat uns daffelbe im Ganzen und nach feinem Hauptinhalte bewogen. Einzelne Partien deffelben hingegen find, ungeachtet des im Ganzen verfehlten Zweckes, dem Vi. wohl gerathen, z. B. feine gehaltvolle Bekämpfung des religiöfen Indifferentismus, auch, was 3. 36 gegen den, immer noch hie und da im Gewande der Religion trügerisch erfcheinenden, Abfolutismus des Identitätsfyftems mit Wahrheit und Kraft gefprochen wird. Auch der Vortrag verdient ftellenweise rühmliche Auszeichnung.

[ocr errors][merged small][merged small]
[ocr errors]

ihrer erften Anfiedler und der beachtenswerthen Perfonen, die aus denfelben zum Dienste des Staats, der Kirche und der Wiffenfchaften hervorgegangen find. Sein Vf. bemerkte, dafs viele feiner Mitbürger von ihrer Abkunft keine richtige Kunde hätten, und fich zum Theil für vornehmer hielten, als fie wären, Um fie diefsfalls zu belehren, verfafste er diefe Arbeit, und verband damit eine Auffrischung der Namen derjenigen aus den noch blühenden Basler-Gefchlechtern, die fich früher in irgend einem Fache hervorgethan haben. Oft ermüdete er zwar bey der Fertigung diefes Verzeichniffes; was ihn bestimmte, deelbe zu vollenden, war, bey der nach langer und ftarker Abnahme der Bevölkerung in Bafel wieder ftark anwachfenden Zahl der dortigen Bürgerschaft, das Gefühl des Bedürfniffes, die aus der Vorzeit stammenden Bürger von denen, die in neuern Zeiten aufgenommen wurden, zu unterscheiden. Weil er aber nur die jetzt blühenden Gefchlechter aufführen wollte, fiel es ihm ftark auf, wie viele schon ausgeftorben find, aus welchen früher verdiente Männer hervorgegangen waren; nur feit 1750 erlofchen in Bafel nicht weniger als 242 Gefchlechter, und feit 200 Jahren fchmolz die Bürgerfchaft weit über die Hälfte zufammen. Auch der Name der Gebildetern wird zuletzt vergeffen; die Zeitungsstimmen verhallen ; der Zahn der Zeit nagt zerstörend an den Denkmalen, welche der Dank oder die Eitelkeit der Zeitgenoffen ihnen errichtet haben; nur ihre Werke bleiben, welche die Nachwelt beffer als die Mitwelt zu würdigen verfteht." In frühern Jahrhunderten waren es die vielen Kriegszüge, was die Stadt entyölkerte, und das Bürgerrecht ward in jenen Zeiten, leicht ertheilt, um den Verluft zu erfetzen; im Zeitalter der Reformation vertrieben die Spaltungen, die wegen der neuen Lehre entstanden, Viele von Bafel; aufserdem raffte die Peft in verfchiedenen Zeitabschnitten eine Menge von Menschen weg. Nachdem man nun bis in das fiebenzehnte Jahrhundert den Fremden die Aufnahme unter die Bürger erleichtert hatte, fing man allmählig an durch erschwerende Gefetze die bürgerliche Niederlaffung zu Bafel dem Ausländer beynahe unmöglich zu machen, und im J. 1718 ward das Bürgerrecht den Fremden förmlich verfchloffen. Die Revolution warf aber mit der alten Zunftverfaffung auch die auf die Ausfchliefsung der Fremden fich beziehenden Gesetze über den Haufen; unter der Buonapartefchen Mediationsverfaffung ward inzwischen der Werth des Basler Bürgerrechts, das nun um 200 Schildlouisd'ore gekauft werden konnte, durch die Begünstigungen der franzöfifchen Angehörigen, die man fich gefallen laffen musste, herabgewürdigt. Allein nach der Auflöfang der Mediationsacte wurden diefe Begünftigungen wieder befchränkt, den Juden ward eine Frift geletzt, innerhalb welcher fie ihre Befitzungen in Bafel verkaufen müssten, und die Erwerbung des Bürgerrechts an mildere Bedingungen geknüpft, jedoch nur proteftantischen Confeffionsverwandten zugeftanden. Seitdem hat fich fchon eine beträchtliche Anzahl von Beysassen darum

beworben, und wer fich über ehrliches Herkommen, guten Namen, angemeffenen Vermögens - Zuftand und Thätigkeit in feinem Berufe gehörig ausweifen kann, wird jetzt ohne Schwierigkeit zum Bürger anUnter den ältern Gefchlechtern find genommen. Mehrere, aus denen Männer hervorgingen, die in früheren Zeiten fich durch Wiffenfchaft und Kunft Ruhm erwarben, wir erinnern hier nur an Bernoulli, Buxtorft, Euler, Haas, Ifelin, Ochs, Socin, (eigentlich Sozzini) Spreng, Thurneifen, Werenfels, Wettflein, Wolleb. Ludwig Burkhardt verband fich mit der Englifchen Gesellschaft zur Erweiterung der Kenntnifs des Innern von Afrika, und starb leider am 15. October 1817, zu frühe für feine edle Wifsbegierde, zu Kahira an einem Fieber, als er fich eben anfchickte, unter dem angenommenen Namen Scheick Ibrahim mit der grofsen Karavane nach Tombuctu abzugehen, um diefs bis dahin den Europäern verfchloffene Land wo möglich kennen zu lernen. Unter den Fäfch'en kommt auch der Vater des Cardinals Fäfch, als Hauptmann in franzöfifchen Diensten Als einer der neuen Bürger ift mit aufgeführt Gustav Adolf, Gustavsfohn, vormaliger Schwedifcher Oberft (und König von Schweden); er nahm aber nur für feine Perfon, nicht mit Inbegriff feiner

vor.

Kinder, das Bürgerrecht an. Unter den Preiswerk'en zeichnete fich der Dr. der Rechte, Johann Pr. im fiebenzehnten Jahrhunderte fehr rühmlich als Syndiçus von Bremen aus. Die Edeln von Bärenfels wurden in dem Reformationszeitalter, ungeachtet ihres Uebertritts zu dem Proteftantismus, als Adlige, von allen Staatsbedienungen ausgefchloffen; ein allgemei nes bestimmtes Gesetz ist jedoch nicht vorhanden, das den alten Basler - Adel von Regierungsftellen ausfchlöffe; auch steht der Bürgermeister, Dr. Joh. Heinr. Wieland, dem gemeinen Wefen des Cantons Bafel vor, ob er gleich im J. 1816 in den Freyherrenstand des Oeftreichischen Freystaats erhoben worden ist. In seiner Vaterstadt macht er nämlich von diefem Adel keinen Gebrauch; auch nimmt der Staatskalender keine Kenntnifs davon; mit den Orden wird es in den Staatskalendern von Zürich und Bern eben fo gehalten; fie ignoriren es, wenn einzelne Staatsmänner folche Auszeichnungen erhielten. Noch bemerken wir, dafs der Setzer jedes einzelne Gefchlecht, da wo er es zuerst aufführt, durch gröfsere Lettern hätte unterfcheiden follen, um dem Auge derer, die diefs Bürgerbuch gebrauchen, das Auffuchen zu erleichtern.

Ain

LITERARISCHE NACHRICHTEN.

Todesfälle.

m 29. Oct. v. J. Starb zu Dresden Joh. Aug. Leberecht Seyfert. Er war geb. 1777 zu Dresden, wo fein Vater (Dr. Chriftian, Leberecht Seyfert) 1805 als Bür germ. Starb, Nach beendigten Studien ward er in Dresden Advocat, und promovirte am 1. Aug. 1805 nach Vertheidigung feiner Difput.: De Jure ftapulae et emporii civitatis Dresdenfis, zum Doctor der Rechte. Im J. 1806 ward er Senator, und nach Verwaltung mehrerer Aemter 1813 Kämmerer. Aufser der oben erwähnten Differt. und einigen Gelegenheitsgedichten, hat er Nichts weiter im Druck herausgegeben.

Am 13. Nov. ftarb zu Dobrilugk Karl Ferdinand Menke. Er war den 26. Sept. 1772 zu Dresden geb., wo fein Vater, Ferdinand Otto Menke, vor einigen Jahren als Königl. Sächf. Obrift beym Ingenieurcorps ftarb. In früher Jugend führte er den Namen Otto, ward aber nachher legitimirt. Nachdem er zu Wittenberg feine Studien vollendet hatte, ward er (um das Jahr 1795) zu Dobrilugk als Amts-Vice Actuar angestellt, und im May 1801 zum Supernumerar Regierungs-Se. cretär, nach mehrern Jahren aber zum ordentl. Secre tär befördert. Als Schriftsteller hat er fich fowohl im juristischen, als im philofophifchen und belletriftischen

Fache bekannt gemacht, und mehrere kleinere (in feinen rhapfodifchen Herzens-Ergiefsungen nochmals abgedruckte) Auffätze find bereits in Meufels Gelehrten Deutschl. im XIV. Bande unter dem Artikel Manko angegeben. Diefen Schriften find aber noch folgende beyzufügen: 1) Ueber die Bildung des Volksftandes in verschiedenen Verhältniffen. Leipz. 1804. 8. 2) Urania die Jüngere, zu Befestigung des Glaubens an Gott und Unfterblichkeit. Dresden 1810. 8. Meifsen 1915. 8. 3) Die jüngern Horen. Dresden 1811. 8. Meifsen 1815. 8. (In beiden Schriften find viele Auffätze von dem Adv. Ch. Chr. Hohlfeldt, aber Menke war Herauscher. Dresd. 1814. 8. 5) Sylvefter Almanach für geber.) 4) Ueber Moratorien; über den Getreidewu. Freymaurer, eine Spende. Dresd. 1815. 8. (Ohne feinen Namen.) 6) Epigramme, Sinngedichte und Sinnsprüche, nebft einigen lyrifchen Gedichten. Dresd. 1817. 12. Sie ftanden vorher zerftreut: in den Dresdner Beyträgen, (theils unter den Namen Roman) in J. G. H. Fielitzens vaterländ. Monatsfchrift auf das Jahr 1813 und einigen andern periodifchen Schriften. Auch in der Zeitung für die eleg. Welt, Jahrg. 1813, 1814 u. 1815 befinden fich einige intereffante Auffätze von ihm über das Kaufmannische Harmonikord, und die Blinden - Anstalt zu Dresden.

« PreviousContinue »