Page images
PDF
EPUB

legien erhielt. Dieses Unternehmen, das mit der Compagnie de Guinée in enger Fühlung stand, hat sich durch alle Kriege und andere Schwierigkeiten behauptet. Seinen Verpflichtungen aber vermochte es nicht gerecht zu werden. Von den 5300 Negern, die es von 1698-1717 in Santo Domingo einzuführen hatte, hat es kaum die Hälfte, von den 2900 Weißen nur 400 gestellt. Die Kolonisten fanden daher, daß die Monopolrechte der Kompagnie ihnen erheblichen Schaden verursachten, und setzten 1718 die Aufhebung ihres Privilegs durch. Gegen Abfindung der Aktionäre mit 313 Millionen Frs. gingen ihre Rechte 1720 auf die Compagnie des Indes über. Der letzteren gelang es indessen so wenig wie der früheren Gesellschaft, mit den selbstbewußten Kolonisten fertig zu werden. Die Regierung sah sich 1724 genötigt, ihre Rechte abzulösen und die Kolonie ebenfalls in eigene Verwaltung zu nehmen.

Die letzten Versuche mit privilegierten Unternehmungen in Südamerika hat Frankreich nach dem Verlust Canadas gemacht, als es sich darum handelte, rasch einen Ersatz für diese Kolonie zu finden. 1763 ließ sich der Minister CHOISEUL ein weites Gebiet in Guyane zu Lehen geben und machte dort den übel verlaufenen Versuch, aufs Geradewohl ein paar Tausend Ansiedler unterzubringen. Trotz seines Mißerfolgs wurde 1766 vom Minister DE PRASLIN und dem Ingenieur DE BESSNER wiederum eine Kolonisationsgesellschaft für Cayenne ins Leben gerufen, die nicht weniger üble Erfahrungen machte. Ein drittes ähnliches Unternehmen, das 1775 vorbereitet wurde, ist nicht zur Ausführung gekommen. Ein weiteres, 1777 gegründetes hat bis zur Revolution bestanden, aber keine Erfolge erzielt.

Ähnlich wechsel voll waren die Schicksale der privilegierten Unternehmungen Frankreichs in Afrika. Die erste Kolonisationsgesellschaft rief dafür 1626 ein Seemann LE TELLIER ins Leben. Sie schuf die Faktorei St. Louis am Senegal. 1633 wich sie einer Compagnie du Cap vert, neben welcher mit der Zeit noch drei andere für bestimmte Küstenstrecken mit Monopolen ausgestattete Unternehmen ins Leben traten.

Alle diese kleinen Gesellschaften wurden 1664 durch COLBERT mit der neu gegründeten Compagnie des Indes Occidentales verschmolzen, welche von da an das Monopol des Handels in Westafrika handhabte. Sie fand dabei jedoch so wenig ihre Rechnung, daß sie die Regierung darum angehen mußte, sie von diesem ebenso kostspieligen wie schwierigen Besitz wieder zu entbinden. Infolgedessen wurde 1673 eine Compagnie française d'Afrique gebildet, welche für 75000 Frs. alle Besitzungen und Rechte in Westafrika von der erwähnten Gesellschaft abgetreten erhielt.

Trotzdem die neue Kompagnie das Monopol der Negerlieferung für die französischen Kolonien und weitgehende andere Privilegien erhielt, vermochte sie sich nicht zu halten. Schon 1679 gingen ihre Rechte für

1010000 Frs. an eine Compagnie du Sénégal über, die sie 1681 einem SIEUR D'APPOUGNY abtrat. 1685 sah sich der König genötigt, seine Monopolrechte auf das Senegalgebiet zu beschränken und die für den Rest Westafrikas einer Compagnie de Guinée zu übertragen. 1696 entstand an Stelle des immer schlechter gehenden Senegalunternehmens eine neue Kompagnie, die 1709 ihre Rechte für 240 000 Frs. weiter verkaufte.

Die Compagnie de Guinée machte ebenso schlechte Geschäfte und mußte 1701 einer neuen weichen, welche die Verpflichtung übernahm, jährlich 3000 Neger nach Französisch-Westindien zu liefern, wofür ihr eine jährliche Unterstützung von 36 000 Frs. zugesagt wurde. Außerdem wurde ihr von Spanien das Recht der Sklavenlieferung nach seinen Kolonien, der Assiento, verschafft. Man versprach sich unter solchen Umständen einen großen Erfolg von dem neuen Unternehmen. Die Tatsachen haben indessen diese Erwartungen nicht gerechtfertigt. Die Kompagnie kam nicht auf ihre Rechnung, und als ihr 1713 der Assiento von Spanien entzogen wurde, löste sie sich auf.

Der Senegalkompagnie ging es mittlerweile nicht besser. Ihre Teilhaber waren sehr froh, als sie ihren Besitz 1718 für 600 000 Frs. an die Compagnie d'Occident losschlagen konnten. Das letztere Unternehmen hat ohne besondere Erfolge oder Mißerfolge die kleinen französischen Niederlassungen in Westafrika bis 1758 verwaltet, wo sie von England besetzt wurden. Als sie 20 Jahre später wieder an Frankreich fielen, war das nur für kurze Zeit. Erst 1783 gelangten sie wieder für längere Zeit in französischen Besitz und wurden später unter die Leitung eines privilegierten Unternehmens gestellt, das von der Revolution weggefegt wurde.

Für Ostindien ist zum erstenmal 1601 ein französisches Unternehmen privilegiert worden. Als es keine Erfolge erzielte, übertrug man sein Monopol 1604 einer neuen Gesellschaft. Auch sie gedieh nicht. Neben sie trat 1615 eine Compagnie des Moluques, die 1616 mit der älteren ostindischen verschmolzen wurde. Da ihre Tätigkeit den Wünschen der Regierung nicht genügte, wurde 1633 eine neue Kompagnie ins Leben gerufen, deren Rechte in erweiterter Form 1612 auf eine Société de l'Orient ou de Madagaskar übergingen. Dieses Unternehmen hat sich hauptsächlich mit Versuchen beschäftigt, in Madagaskar Niederlassungen zu schaffen. Seine Erfolge waren jedoch so gering, daß es 1654 nach Aufwendung von etwa 450000 Frs. so gut wie mittellos war. Die Privilegien der Gesellschaft fielen 1660 an eine mit Hilfe der Regierung gebildete Kompagnie, welche ebenso wenig Geschäfte machte wie ihre Vorgänger.

Beseelt von dem Wunsche, die Kolonisation Madagaskars ernstlich in die Hand zu nehmen und Frankreich größeren Anteil am indischen Handel zu sichern, griff nun COLBERT ein und rief 1664 selbst die Com

pagnie des Indes Orientales mit einem Kapital von 15 Mill. Frs. ins Leben. Diese Gesellschaft, auf welche man in Frankreich die größten Erwartungen setzte, stand in engster Fühlung mit der Regierung und wurde. durch Vertrauensmänner der letzteren geleitet. War es nun dieser Umstand, der das Publikum abschreckte, oder der Mangel an Unternehmungsgeist, es gelang COLBERT nicht, der mit weitgehendsten Rechten ausgestatteten Kompagnie die nötige allgemeine Beteiligung der Geschäftswelt zu sichern. Vom Kapital wurden nur 815 Mill. Frs. gezeichnet und selbst diese Summe nicht voll eingezahlt. 1667 hatte man schon etwa 5 Millionen verausgabt und die Aussichten, daß man diese Summe je wieder einbringen könne, waren sehr gering. In Madagaskar wie in Ostindien hatte man mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen, und Kriege mit Eingeborenen wie mit den Holländern verschlangen weit mehr als die 4 Mill. Frs., welche der König zu dem Unternehmen beigesteuert hatte.

1685 mußte die Kompagnie, die am Ende ihrer Mittel angelangt war, neu gestaltet werden. Sie verzichtete schon 1686 auf alle Rechte betreffs Madagaskars. Dank der geschickten Verwaltung ihrer kleinen indischen Faktorei Pondichery vermochte sie dann 1687 und 1691 auf ihr sehr zusammengeschmolzenes Kapital Dividenden zu verteilen. Der folgende Krieg fügte ihr aber solchen Schaden zu, daß sie 1697 eine Schuldenlast von 11 Mill. Frs. auf den Schultern hatte. Um nur die Mittel für Übernahme der im Frieden zurückgegebenen Faktoreien aufzubringen, mußte man die früher gezahlten Dividenden zurückfordern und für Anleihen bis 75 % Zinsen versprechen. 1712 blieb nichts übrig, als das Privileg an eine andere Gesellschaft abzutreten, welche die Aktionäre durch Zahlung eines kleinen Gewinnanteils zu entschädigen versprach.

1719 gingen die Privilegien auf die Lawsche Compagnie des Indes über, welche zusammenbrach, bevor nur ihre ersten Schiffe in Pondichery eintrafen. Die Regierung sorgte dafür, daß der Ausgang der LAWschen Gründung die Unternehmungen in Indien nicht weiter berührte. Die Kompagnie blieb bestehen mit einem Kapital von 112 Millionen Frs. Die Regierung gewährte ihr allerlei Beihilfen und überwachte dafür ihre Geschäftsleitung durch Kommissare. Unter der Leitung tüchtiger Männer entwickelte sich ihr Besitz in Indien im Innern wie nach außen, und die Hoffnung schien nicht unberechtigt, daß er eines Tags reiche Früchte tragen würde.

Da verwickelten Frankreichs europäische Kämpfe auch seine indischen Niederlassungen in Kriege, die höhere Kosten beanspruchten, als die Gesellschaft tragen konnte. Nachdem es zeitweilig geschienen hatte, als würde es Frankreich gelingen, die Engländer zu verdrängen und ganz Indien seiner Macht zu unterwerfen, wurde es am Ende seines ganzen Besitzes beraubt und völlig lahm gelegt. Die Kompagnie, welche sich unter dem Drucke der Regierung von 1747 an in immer größere

Schulden gestürzt hatte, wurde durch den Verlust ihres Besitzes in Indien ruiniert. Man veranschlagte 1769 ihre Aktiva auf 264551000 Frs., ihre Passiva auf 248 434000 Frs. Da ihr Kredit völlig erschöpft war, blieb nichts übrig, als, wie früher 1) erwähnt, sie aufzuheben und ihre Geschäfte zu liquidieren.

Ein Versuch, 1789 eine neue indische Kompagnie ins Leben zu rufen, ist nicht über die Anfänge hinausgelangt.

Nicht eine von den zahlreichen privilegierten Unternehmungen Frankreichs hat den darauf gesetzten Erwartungen entsprochen. Es ist eben keiner einzigen gelungen, gute finanzielle Erfolge zu erzielen und damit die nötige Beliebtheit im Publikum zu erreichen, die ihr über schlechte Zeiten hinweghelfen konnte. Sie haben das Schicksal der staatlichen Kolonisationsversuche Frankreichs geteilt, die von denselben Grundsätzen geleitet waren, nur mit dem Unterschiede, daß der Staat immer in der Lage war, die nötigen Geldmittel zu beschaffen, während das den Gesellschaften nicht glückte. Mangelnde Lust zur Auswanderung und zu weitaussehenden überseeischen Unternehmungen im Publikum, engherzige religiöse Anschauungen, Bureaukratismus und Günstlingswirtschaft seitens der Leiter der Gesellschaften, mangelhafte kaufmännische Begabung, ungeschickte Behandlung der Eingeborenen dürften neben der Monopolwirtschaft auf dem Gebiete des Handels und der ewig wechselnden inneren und äußeren Politik der Regierungen Frankreichs vereint die Mißerfolge der privilegierten Privatunternehmen verschuldet haben.

Es ist daher durchaus zu begreifen, daß Frankreich trotz verschiedener Anregungen seit der Revolution auf dieses Kolonisationssystem nicht zurückgegriffen hat. Seine neuerdings für verschiedene Teile Afrikas gebildeten Gesellschaften haben mit den oben geschilderten nur sehr wenig gemeinsam.

VI.

Das von den großen Kolonialmächten gegebene Beispiel haben eine Reihe kleinerer nachgeahmt. Man scheint dort angenommen zu haben, daß man ähnliche Erfolge wie England und Holland erzielen könne, wenn man nur Kompagnien privilegiere.

In Dänemark wurde 1612 zum erstenmal einer ostindischen Kompagnie ein Privileg erteilt. Ihr Schöpfer war ein unzufriedener holländischer Seemann. Die Gesellschaft gründete 1620 an der Koromandelküste Faktoreien zu Serampore und Tranquebar. Obwohl ihre Mittel sehr gering waren 1624 nur 189014 Fl. behauptete sie sich allen Angriffen gegenüber bis 1634. Damals brach sie wegen 1) Seite 80.

Geldmangel zusammen. Aber eine neue trat an ihre Stelle und 1686 eine dritte. Sie war so mittellos, daß sie nur alle 3 Jahre ein Schiff expedieren konnte und lebte nur vom Wohlwollen Englands. 1728 wurde versucht, in Altona eine neue Ostindische Kompagnie zu gründen. Der Plan scheiterte indessen am Einspruch Englands und Hollands. Man mußte sich mit Unterstützung des älteren Unternehmens begnügen, das jetzt auch am Ganges und auf den Nicobaren Niederlassungen gründete. Diese Gesellschaft gelangte zu ersprießlichem Wirken. Sie sendete 1731-45 nicht weniger als 31 Schiffe nach Indien und Ostasien und erhielt Waren von dort für 7470000 Reichstaler. 1735 erhöhte sie ihr Kapital. 1777 wurde ihr Privileg vom Staate zurückgekauft, aber sie bestand als Handelsgesellschaft fort. 1)

Gegen 1671 trat eine dänische Kompagnie für Westindien ins Leben, der die damals von Dänemark besetzte Insel St. Thomas überwiesen wurde. 1719 erwarb sie noch die Insel St. Jean, 1733 kaufte sie von Frankreich Ste. Croix. 1754 löste die Regierung das Unternehmen auf und entschädigte die Teilhaber mit 2200000 Talern.

Eine afrikanische Gesellschaft privilegierte Dänemark 1755. Sie hatte 250000 Taler Kapital und legte Faktoreien an der Sklavenküste an, von wo aus sie großen Negerhandel betrieb.

In Schweden wurde 1626 auf Veranlassung des unruhigen Holländers USSELINX einer Kompagnie für die Südsee ein Patent nach holländischem Muster erteilt. Die Gesellschaft schuf 1634 eine Ansiedlung am Delaware in Nordamerika, welche ihr die Holländer 1655 wegnahmen, ferner eine Faktorei an der afrikanischen Guineaküste, die sie 1657 verlor.

Ein gleichfalls 1626 unternommener Versuch, eine Ostindische Kompagnie in Gothenburg zu schaffen, kam nicht zur Ausführung. Eine nach GUSTAV ADOLPHS Tod geschaffene fristete ein kümmerliches Dasein bis 1671. Die 1731 in Gothenburg privilegierte Ostindische Kompagnie hat bis 1814 bestanden, ohne aber je besondere Erfolge zu erzielen. Auch einer 1784 nach dem Kauf der Insel St. Barthélemy ins Leben gerufenen Westindischen Kompagnie war keine Blüte beschieden.

VII.

Die ältesten Versuche von deutscher Seite mit privilegierten Kolonialunternehmungen reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück. Zum erstenmal unternahm es Brandenburg, das von den Seestaaten gegebene Bei

1) Die Aktien von 500 Talern standen 1752 = 1800, 1788700, 1790=420. Sie hatte besondere Vorteile während der Revolutionskriege, da Dänemark neutral war.

« PreviousContinue »